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Immobilien: Steuern sparen

Zwei Reservate für Steuersparer gibt es auf dem Immobilienmarkt noch: für Investitionen in denkmalgeschützte Objekte (Paragraf 7i Einkommenssteuergesetz) sowie in Häuser innerhalb von Sanierungs oder städtebaulichen Entwicklungsgebieten (7h Einkommensteuergesetz). In den ersten acht Jahren sind jährlich neun Prozent der von den Behörden anerkannten Kosten steuerlich absetzbar, in den dann folgenden vier Jahren sieben Prozent jährlich.

Zwei Reservate für Steuersparer gibt es auf dem Immobilienmarkt noch: für Investitionen in denkmalgeschützte Objekte (Paragraf 7i Einkommenssteuergesetz) sowie in Häuser innerhalb von Sanierungs oder städtebaulichen Entwicklungsgebieten (7h Einkommensteuergesetz). In den ersten acht Jahren sind jährlich neun Prozent der von den Behörden anerkannten Kosten steuerlich absetzbar, in den dann folgenden vier Jahren sieben Prozent jährlich. Achtung: Bei Baudenkmälern muss der Investor dem Finanzamt eine Bescheinigung des Denkmalschützers vorlegen, damit die Beamten die Kosten anerkennen; in Sanierungsgebieten ist ein Schreiben der zuständigen Baubehörde erforderlich. Grundsätzlich gelten die oben genannten Bestimmungen für vermietete Objekte. Allerdings können bei Baudenkmälern auch Eigentümer, die diese Immobilie selbst bewohnen , diese Vergünstigungen erhalten (Paragraf 10 f EStG). Steuerexperten wie Detlef Haritz warnen: Bauherren müssen damit rechnen, dass die Behörden nur auf Teile der Investitionen die steuerlichen Vergünstigungen gewähren. Tsp

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