zum Hauptinhalt

Immobilien: Verraten und verkauft?

Banken dürfen Kredite an Investoren abtreten, ohne Darlehensnehmer zu fragen. Nun überlegt die Regierung, ob man Verbraucher besser davor schützen muss

Weil Banken immer öfter Immobilienkredite an Finanzinvestoren verkaufen und weil dies teilweise erhebliche Auswirkungen für Eigentümer hat, prüft die Bundesregierung nun schärfere Vorgaben. Strengere Gesetze hält die Regierung angesichts der bestehenden Rechtslage derzeit allerdings für unnötig.

„Die Bundesregierung wird prüfen, ob und inwieweit weiterer Schutzbedarf besteht“, heißt es in einer Antwort von Finanzstaatssekretär Karl Diller an den Bundestags-Finanzausschuss, der sich am Mittwoch damit beschäftigt hat. Zu denken sei vor allem an die Selbstnutzer, bei denen die Wohnung Mittelpunkt der Privatsphäre ist, heißt es in dem dpa vorliegenden Schreiben.

Grünen-Experte Gerhard Schick forderte dagegen konkrete gesetzliche Maßnahmen. Dies hätten auch andere Parlamentarier im Ausschuss verlangt. Sie bezweifelten Aussagen der Bundesregierung, wonach das Gros der Verkäufe vorbei sei. Zudem seien nicht nur Häuslebauer betroffen, sondern auch kleine Firmen und Handwerker.

Der Finanzausschuss hat sich des Themas angenommen, nachdem in Medienberichten sowie zahlreichen Eingaben betroffener Kreditnehmer das Vorgehen einiger, teils ausländischer Finanzinvestoren kritisiert wurde.

Hintergrund ist, dass die deutschen Banken in Krisenjahren milliardenschwere Immobilienkredite verkauft haben, um ihre Bilanzen zu sanieren (der Tagesspiegel berichtete). Die Käufer und neuen Gläubiger wollen die billig erworbenen Kredite nicht verwalten, sondern offensichtlich möglichst schnell verwerten – den Berichten zufolge teils ohne Rücksicht auf Verluste. Teils seien Immobilien sofort zwangsversteigert worden, weil Besitzer nicht mehr zahlen konnten.

Diller verwies darauf, dass die Übertragung einzelner Ansprüche oder eines ganzen Vertragsverhältnisses ohne Zustimmung des Schuldners beziehungsweiseVertragspartners möglich und wirksam sei. Anders als in Medien dargestellt, habe die Bankenaufsicht BaFin keinen Ansatzpunkt, den Verkauf von Krediten zu untersagen. Sicher gegen einen Gläubigerwechsel schützen könne sich ein Verbraucher-Kreditnehmer nur durch die „ausdrückliche Vereinbarung eines Abtretungsverbots“. Hinsichtlich der Zinssatzhöhe schütze der Wuchertatbestand, der allerdings erst bei deutlich überhöhten Zinsen einsetze.

Erst am Dienstag war ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) veröffentlicht worden, wonach Bankkunden einen Verkauf ihrer Darlehen an Verwertungsgesellschaften hinnehmen müssen (AZ: XI ZR 195/05). Eine Abtretung solcher Forderungen durch die Bank verstoße weder gegen das Bundesdatenschutzgesetz noch gegen das Bankgeheimnis, urteilten die Richter.

Laut Medienberichten wechselten Kredite im Wert von etwa 38 Milliarden Euro von Banken mit Rabatt an „Private- Equity-Firmen“. Der Bundesregierung liegen laut Diller keine verlässlichen Daten zum Umfang der Verkäufe vor. dpa

-

Zur Startseite