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Planungsbedarf. Das Justizministerium möchte ein Paket schnüren, das Verbrauchern mehr Sicherheit durch bessere Baubeschreibungen und verbindliche Termine gibt.

© imago/McPHOTO

Gesetztesentwurf: Justizministerium will Bauherren schützen

Feste Bauzeit und präzise Beschreibungen der Leistungen sollen künftig zur Pflicht im Vertrag zwischen Häuslebauern und Bauunternehmen sein.

Schöner wohnen im Traumhaus, so beginnt oft das Abenteuer für private Bauherren. Am Ende stehen nicht selten Ehekrisen und die Privatinsolvenz. Verbraucher sind oft überfordert und Bauträger nutzen bei der Gestaltung von Verträgen zum Bau des Einfamilienhauses die Freiheiten zu ihren Gunsten. CDU und SPD wollen das ändern, so steht es schon im Koalitionsvertrag. Nun liegt ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, der außerdem noch die Haftung bei Mängeln ändern will.

Verkäufer von Eigenheimen müssen künftig einen verbindlichen Termin für die Fertigstellung nennen

90 Milliarden Euro setzt die Baubranche jährlich um, da lohnt es sich, Rechtssicherheit zu schaffen. Darauf zielt das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“, das Anfang des Jahres 2017 in Kraft treten soll. Die wohl wichtigsten beiden Regelungen: Verkäufer von Eigenheimen müssen künftig im Vertrag mit dem Häuslebauer eine vergleichsweise genaue Beschreibung der Leistungen liefern und einen verbindlichen Termin für die Fertigstellung nennen und beides wird Teil des Kaufvertrages. Andererseits bleiben Firmen, die etwa ein mangelhaftes Fenster oder ein anderes Bauprodukt einbauen, nicht allein auf dem Schaden der Mängelbeseitigung sitzen – sie können künftig den Hersteller des Produktes mithaften lassen.

Häuslebauer sind nach Meinung der Bauherren-Verbände vertraglich schlecht abgesichert

Das Bundesjustizministerium möchte ein Paket schnüren, das den Baufirmen Erleichterungen bei der Haftung anbietet und den Verbrauchern im Gegenzug mehr Sicherheit durch bessere Baubeschreibungen und verbindliche Termine gibt. Dass Häuslebauer bisher bei einer Investition, die oft mit lebenslangen Schulden und Verpflichtungen verbunden ist, vertraglich schlechter abgesichert sind als zum Beispiel  beim Erwerb eines Flachbildschirmes, ist für Bauherren-Verbände schon lange ein Ärgernis. Und die Verbraucherschützer waren eingebunden beim Verfassen des Gesetzes ebenso wie Richter sowie Bauverbände.

Baubeschreibung künftig mit genaueren Angaben

Im Einzelnen muss die Baubeschreibung künftig genaue Angaben zum Gebäude enthalten, zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen, Größe und Zahl der Räume, dazu Ansichten, Grundrisse und Schnitte. Energie- und Schallschutzstandards sind festzuhalten, und die Baukonstruktion aller Gewerke (Mauerwerk, Innenausbau, Heizung und Sanitär). Wie das Haus innen ausgebaut wird ist ebenso anzugeben wie die haustechnischen Anlagen, außerdem die Qualitätsmerkmale sowie eine Beschreibung von Sanitärobjekten, Armaturen, der Elektroanlage sowie der Außenanlagen.

Gesetz ziele auf die schwarzen Schafe

„Viele seriöse Anbieter liefern das schon heute“, sagt Staatssekretär Ulrich Kelber. Das Gesetz ziele eher auf die schwarzen Schafe, die „Häuser“ zu verlockend niedrigen Preisen anbieten, für bestimmte Leistungen dann im Nachhinein noch zusätzlich kassieren wollen. Oft genug haben solche Nachforderungen den wirtschaftlichen Zusammenbruch des Häuslebauers zur Folge, der meistens ohnehin schon sein Budget ausgeknautscht hat. Der Verbraucher profitiert außerdem noch von folgender Regelung: Mehr als 90 Prozent des Kaufpreises zahlt er erst mit der Fertigstellung, die übrigen zehn Prozent bleiben als Sicherheit und Druckmittel erhalten – bis auch der letzte Mangel abgestellt ist.

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