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Löhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene sind verfassungswidrig, sagt das Bundesverfassungsgericht.

© dpa/Tim Brakemeier

Urteil des Verfassungsgerichts: Niedrige Löhne für Gefangene sind verfassungswidrig

Zwei arbeitende Gefangene hatten weniger als zwei Euro pro Stunde verdient - und eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Jetzt müssen die Bundesländer ihre Gesetze neu regeln.

Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab am Dienstag zwei arbeitenden Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen recht, die gegen die Höhe ihrer Vergütung geklagt hatten.

Die Bundesländer müssen die entsprechenden Gesetze bis spätestens Ende Juni 2025 neu regeln, sagte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, in Karlsruhe.

In den meisten Bundesländern herrscht für Strafgefangene Arbeitspflicht. Sie soll der Resozialisierung dienen. Deshalb gilt für die Gefangenen auch kein Mindestlohn. 2020 verdienten sie laut König etwa zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro pro Stunde. (dpa)

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