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Wirtschaft: Kindergeld nach der Ausbildung

Eltern können auch dann noch Kindergeld beantragen, wenn die Kinder volljährig sind und eine Ausbildung abgeschlossen haben. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs (Az: III R 80/08) weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin.

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Eltern können auch dann noch Kindergeld beantragen, wenn die Kinder volljährig sind und eine Ausbildung abgeschlossen haben. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs (Az: III R 80/08) weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin. Danach bleibt der Anspruch bestehen, wenn das Kind nach der Abschlussprüfung Qualifizierungsmaßnahmen in der jeweiligen Fachrichtung besucht. Diese gelten als Verlängerung der Ausbildung.hej

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