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Wirtschaft: Klienten verzweifelt gesucht

Amerikanische Anwälte versuchen jetzt Kunden aus aller Welt zu Sammelklagen zu bewegen

Amerikanische Schadensersatz-Anwälte sind seit langem der Schrecken der Großunternehmen, doch in den USA wird die Luft für sie langsam dünner. Neue Gesetze schreiben Höchstgrenzen für Ersatzklagen vor und machen es schwerer, Fälle vor klägerfreundliche Gerichte zu bringen. Die Suche nach neuen Klägern und Prozessen treibt einige der Anwälte jetzt nach Europa.

Das New Yorker Anwaltsbüro Milberg Weiss Bershad&Schulmann ist ein Vorreiter in der Klageindustrie. Nach eigenen Angaben tritt die Kanzlei derzeit in 27 Sammelklagen für europäische und andere nichtamerikanische Klienten auf. Eine andere Firma – Cohen, Milstein, Hausfeld&Toll aus Washington – arbeitet sogar mit einer belgischen Wirtschaftsberatungsfirma zusammen, um europäische Mandanten zu gewinnen. „In den USA sind alle Felder abgegrast“, sagt Brian Murray, Partner bei Murray, Frank&Sailer. Die Kanzlei hat sich mit dem deutschen Büro Tilp, das auf Anlegerrecht spezialisiert ist, verbündet, um Deutsche für Sammelklagen in den USA zu gewinnen. „Wer in neue Märkte vordringen will, muss sich außerhalb der USA umschauen“, meint Murray.

Das neue Interesse der Prozessexperten an ausländischen Klienten, vor allem an geschädigten Aktionären, ist nicht zuletzt Ergebnis der Globalisierung: Vor US-Gerichten gelten die Anteilseigner, die hohe Verluste mit ihren Geldanlagen hinnehmen mussten, als Hauptkläger in Sammelklagen. Immer häufiger sind solche Aktionäre aber keine Einzelanleger, sondern Pensionsfonds oder Hedge Fonds aus dem Ausland.

Viele der Anwaltsfirmen drängen nun auf eine Angleichung der europäischen Rechtsordnungen an die US-Prozesskultur. Doch bereits jetzt können US-Unternehmen und selbst andere Gesellschaften immer schon dann vor amerikanischen Gerichten verklagt werden, wenn sie an US-Börsen vertreten sind oder in den USA Geschäfte machen.

Der Reiz für die Klägervertreter ist unübersehbar: Die Kanzlei, die den Hauptkläger vertritt, profitiert auch am meisten von einer Vergleichszahlung oder einem Schadensersatz-Urteil. Markus Blechner, ein ehemaliger Manager einer Reifenfirma, gehört zu den Mandanten von Milberg Weiss. Als Daimler-Chrysler im vergangenen Jahr umgerechnet 243,2 Millionen Euro zahlte, um den Vorwurf der Fehlinformation von Anlegern auszuräumen, erhielt der Schweizer nichts. Der Grund: Er hatte seine DaimlerChrysler-Aktien nicht in den USA, sondern in der Schweiz gekauft. „Das kann nicht fair sein“, dachte Blechner damals. Zusammen mit zwei australischen Investmentfonds verklagt er den Konzern jetzt vor einem Gericht im US-Bundesstaat Delaware. „Warum auch nicht, es kostet mich schließlich nichts“, sagt er. Han Tjan, ein Sprecher von Daimler-Chrysler sagt, das Unternehmen werde im Prozess die fehlende Zuständigkeit des US-Gerichts einwenden. Milberg Weiss vertritt auch Aktionäre aus Frankreich, die den französischen Mischkonzern Vivendi Universal vor einem New Yorker Gericht wegen Verletzung von Berichtspflichten in Anspruch nehmen wollen.

Viele Europäer werden allerdings das Gefühl nicht los, dass die amerikanische Prozesskultur unseriös und leicht skandalös ist. Für die Gewinnung neuer Mandanten ist dieser Eindruck alles andere als förderlich.

Zudem sind jetzt zwei berühmte Kläger-Anwälte selbst in das Visier der US-Bundespolizei geraten: Melvyn Weiss und dem ehemaligen Milberg-Partner William Lerach wird vorgeworfen, geheime Rückzahlungen an klagende Aktionäre eingefädelt zu haben. Die Anwaltsfirma weist alle Anschuldigungen zurück und erklärt, sie kooperiere mit den Behörden.

Nach einer Studie der Wirtschaftsberatungsfirma Price-Waterhouse-Coopers wurden im vergangenen Jahr 29 Sammelklagen gegen nicht in den USA ansässige Unternehmen bei US-Gerichten anhängig gemacht. Nie zuvor mussten sich so viele ausländische Firmen vor amerikanischen Richtern verantworten. Die verstärkte Anwerbung ausländischer Mandanten alarmiert die US-Handelskammer. Seit Jahren arbeitet diese Interessenvereinigung der Industrie an der Eindämmung der Prozessflut in den USA. Jetzt befürchtet sie, dass das Klagevirus auf Europa überspringen wird.

Deutschland, Schweden, die Niederlande, Frankreich und Italien arbeiten an einer Zulassung von Sammelklagen oder haben diese bereits eingeführt. Vertreter der Industrie sehen darin einen Schritt hin zum langfristigen Ziel der Prozessanwälte: Zur Harmonisierung der Rechtssysteme anhand des US-Modells für die Erleichterung grenzüberschreitender Aktionärsklagen. Handelskammerpräsident Thomas Donohue beklagte vor kurzem in einer Rede in Paris, dass die amerikanischen Prozessanwälte immer mehr „ins Exportgeschäft“ gingen.

Wer seine Klage in den USA einreicht, macht sich einige Besonderheiten des US-Rechtssystems zu Nutze: In Europa muss die unterlegene Partei dem Gewinner die Prozesskosten erstatten, was die Klagefreudigkeit entscheidend eindämmt. Dagegen schießen die Anwaltsfirmen die Prozesskosten in den USA oft vor, in der Hoffnung, einen Anteil an der Ersatzsumme zu kassieren. Das Risiko für die Klienten ist gleich Null. Außerdem dürfen US-Kläger vor Prozessbeginn die Unterlagen der Gegenseite einsehen, um daraus Beweise für ihre Klage zu sammeln.

Im letzten Mai versammelten sich internationale Prozessanwälte auf einer Konferenz in Mailand. Michael Hausfeld, Partner bei Cohen Milstein, trat dort für die vollständige Angleichung aller grenzüberschreitenden Schadensersatzklagen ein, ob für Aktionärsklagen, Produkthaftung oder andere Rechtsfragen. Als er die Konferenz eröffnete, stand er vor einem großen Projektorbild. Vor dem Hintergrund einer Weltkarte las man: „Die globale Allianz schaffen“. Wenn internationale Kartelle, Umweltverschmutzer und Menschenrechtsverletzer sich nicht durch Staatsgrenzen aufhalten lassen, sollten auch Anwälte nicht durch Grenzen gehindert werden, so Hausfeld. Seinen Kollegen aus Australien, Europa, Südkorea und Südafrika riet er, sich für die Reform ihrer Rechtssysteme nach US-Vorbild einzusetzen: „Wir wollen nicht, dass alle Klagen in den USA eingereicht werden, sondern dass man sie überall einreichen kann.“

Mary Jacoby

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