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Geschützt. Lego-Figuren stehen laut EU-Gericht unter Markenschutz.

© dpa/Jan-Philipp Strobel

EU-Urteil: Lego-Männchen bleiben eine geschützte Marke

Ob mit oder ohne Noppe auf dem Kopf: Lego-Männchen bleiben als Marke geschützt. Eine Klage des Wettbewerbers Best-Lock ist gescheitert.

Das Lego-Männchen bleibt als Marke geschützt. Das entschied das EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg und wies damit eine Klage des britischen Konkurrenten Best-Lock zurück (Rechtssachen T-395/14 und T-396/14). Die dänische Firma Lego hatte sich die dreidimensionale Darstellung des Spielzeug-Männchens mit und ohne Noppe auf dem Kopf im Jahr 2000 europaweit schützen lassen. Best-Lock argumentierte, das Männchen erfülle aus mehreren Gründen nicht die Anforderungen für den Markenschutz. Dies sah das EU-Gericht nun anders. Das Urteil könnte noch vor dem höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden. dpa

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