Wirtschaft: Mehr Klarheit, weniger Schlupflöcher
Was sich in diesem Jahr für Anleger und Sparer ändert
Mehr Klarheit und Wahrheit für Anleger, weniger Spielraum für Steuersparer – auf diese Formel lassen sich die Veränderungen bringen, die im Jahr 2005 auf Anleger und Sparer zukommen. Der Gesetzgeber hat – noch unter dem Eindruck der Bilanzskandale – Regelungen erlassen, die die Rechnungslegung transparenter und die Unternehmenskontrolle effizienter machen sollen. Zudem müssen sich Anleger auf neue Regeln bei der steuerlichen Behandlung etwa von Kapitalerträgen oder Lebensversicherungen einstellen.
Grauer Kapitalmarkt. Ab 1. Juli müssen fast alle Anbieter von Anlageprodukten Verkaufsprospekte erstellen – auch auf dem so genannten grauen Kapitalmarkt. Dabei haften die Anbieter für den Inhalt. Anleger haben so eine Grundlage für Schadenersatzansprüche. Schwierig dürfte bleiben, Ansprüche gegen dubiose Unternehmen auch durchzusetzen.
Bilanzen. Ende Oktober wurden zwei wichtige Gesetze verabschiedet, die ab Juli 2005 die Bilanzen transparenter machen. Das Bilanzkontrollgesetz sieht vor, dass die Rechnungslegung eines börsennotierten Unternehmens von einer unabhängigen Institution geprüft werden muss, wenn der Verdacht von Manipulationen besteht. Das Bilanzrechtsreformgesetz stärkt die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer und sieht Sanktionen bei Befangenheit vor.
Investmentfonds. Seit Anfang des Jahres sind so genannte Zwischengewinne von Investmentfonds wieder steuerpflichtig. Dabei handelt es sich um Zinsen oder Dividenden, die vor allem Renten- oder Geldmarktfonds zwischen den Ausschüttungsterminen einnehmen. Enthalten sind die Gewinne in den Ausgabe- oder Rücknahmepreisen. Bisher hatte der Verkauf von Fondsanteilen nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist keine Steuerfolgen. Jetzt gilt: Werden beim Verkauf Zwischengewinne kassiert, müssen sie versteuert werden – wenn der Anleger den Sparerfreibetrag ausgeschöpft hat.
Zinsen. Über alle Zinserträge, die im EU-Ausland erzielt werden, erhalten die deutschen Finanzämter ab Juli Kontrollmitteilungen. Nur wer sein Depot in Belgien, Österreich oder Luxemburg führt, muss diese Mitteilung nicht fürchten. Aber: In den kommenden drei Jahren entfallen in diesen Ländern jeweils 15 Prozent Quellensteuer. 20 Prozent sind es ab 2008, ab 2011 dann 35 Prozent.
Spekulation. Zwar ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Spekulationsbesteuerung überhaupt rechtmäßig ist. Ab 2005 gelten trotzdem neue Regeln für die Besteuerung von Gewinnen bei Wertpapierverkäufen. Zumindest für Aktien gilt beim Verkauf jetzt die so genannte Fifo-Methode („first in, first out“). Das heißt: Wird eine Aktie, die in Tranchen zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft wurde, wieder verkauft, betrachtet der Fiskus künftig die zuerst gekauften Papiere auch als zuerst verkauft. Bisher war der Durchschnitt der Anschaffungskosten relevant. Der Vorteil für Anleger: Gewinne aus einer länger im Depot liegenden Aktie können mitgenommen werden, ohne dass Steuern anfallen. Der Nachteil: Wird das Paket bei steigenden Kursen auf- und abgebaut, steigt der Spekulationsgewinn beim Verkauf – und damit die Steuer.
Steuer. Das Finanzamt verlangt von Anlegern bei der Einkommensteuererklärung ab 2005 eine Jahresbescheinigung über Veräußerungsgewinne und -verluste aus Wertpapiergeschäften. Banken waren schon 2004 verpflichtet, Kunden entsprechende Unterlagen auszustellen. Bei Verkäufen werden für den Fiskus einzelne Transaktion detailliert aufgeführt. Über die Kontenevidenzzentrale, die im April die Arbeit aufnimmt, kann das Finanzamt zudem bei Verdacht auf Steuerhinterziehung auf Kontendaten zugreifen.
Lebensversicherung. Verträge, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, verlieren das Steuerprivileg. Die Auszahlung ist voll steuerpflichtig – dies gilt auch bei Rentenversicherungen, wenn der Kunde eine Einmalzahlung kassiert. Nur die Hälfte der Erträge muss versteuert werden, wenn die Police mindestens zwölf Jahre läuft und nicht vor dem 60. Geburtstag des Kunden endet.