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Wirtschaft: Mehr Rendite, weniger Steuern

Mit speziellen Anleihen können Anleger ihre Abgabenbelastung senken – und trotzdem Geld verdienen

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Man muss nicht unbedingt reich sein in Deutschland, um über steuersparende Anlageformen nachzudenken. Schon bei einem Jahreseinkommen von mehr als 52 000 Euro wird bei Ledigen immerhin der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig, der zum Beispiel auch für Zinseinnahmen gilt. Wer mehr als 250 000 Euro verdient, zahlt seit diesem Jahr sogar 45 Prozent – dank der sogenannten Reichensteuer. Nur bis zum Sparerfreibetrag sind Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerfrei. Zum Jahresbeginn wurde der Betrag halbiert.

„Gerade auch vor dem Hintergrund der derzeit niedrigen Zinsen macht Steueroptimierung Sinn“, sagt Arnd Brüggenwirth, Leiter des Privatkundengeschäfts bei der Landesbank Berlin International in Luxemburg und Experte für steueroptimierte Wertpapieranlagen.

Der Banker empfiehlt seinen Kunden in der Regel, steuersparende Anlageformen, die nicht immer dem gängigen Muster entsprechen. Wenig beispielsweise hält Brüggenwirth von sogenannten Zerobonds. Dort werden keine Zinsen ausgeschüttet, am Ende der Laufzeit aber ein höherer Betrag ausgezahlt. Wer seine Papiere vor der Endfälligkeit verkauft, kann wählen, ob er die Erlöse zur Marktrendite oder zur Emissionsrendite versteuert. Letzterer liegt ein fiktiver Steuerkurs des Finanzamtes zugrunde, und dieser kann unter beziehungsweise über der Marktrendite liegen. „Die Methode der Emissionsrendite empfiehlt sich insbesondere dann, wenn im Veräußerungserlös über der Emissionsrendite liegende Kursgewinne stecken“, erklärt Banker Brüggenwirth.

Im Idealfall aber kann der Anleger bis zur Rückzahlung der Anleihe warten. Der volle Ertrag fällt erst an, wenn der Sparer beispielsweise bereits das Rentenalter erreicht hat und dank geringerer Einkünfte in der Steuerprogression nach unten gerutscht ist.

Doch Brüggenwirth warnt: „Die Verlagerung von Zinseinkünften über lange Zeiträume ist nur dann sinnvoll, wenn der persönliche Einkommensteuersatz im Alter auch tatsächlich unter den aktuellen Sätzen liegt.“ Die seit Jahren steigende steuerliche Belastung auch von Kapitaleinkünften lässt viele Experten daran zweifeln. Zudem geht die Rechnung nur auf, wenn zukünftige Kapitaleinkünfte nicht auch noch Bemessungsgrundlage etwa für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden. Und schließlich muss der Anleger auch noch darauf vertrauen, dass die Besteuerungssystematik der Zerobonds unverändert bleibe. Ein Spiel mit vielen Unbekannten also.

Bessere Erfolge erzielt der Anleger etwa mit sogenannten Disagio-Anleihen – Anleihen also, die zu Kursen unter ihrem Nennwert aufgelegt wurden. Das Bundesfinanzministerium hat in seinem „Disagio-Erlass“ festgelegt, wie hoch der jeweilige maximale Abschlag zum Zeitpunkt der Emission sein darf. Er beginnt bei einem Prozent, wenn die Laufzeit der Anleihe weniger als zwei Jahre beträgt, und steigt auf bis zu sechs Prozent, wenn die Laufzeit mehr als zehn Jahre erreicht. Eine ganze Reihe großer Banken hat Anleihen auf den Markt gebracht, die den Anforderungen des Finanzministeriums genügen. Zwar liegen die laufenden Zinszahlungen bei diesen Papieren unter dem Durchschnitt, aber nur auf diesen niedrigen Zinssatz sind Einkommensteuern zu zahlen. Als Ausgleich erwirbt der Anleger diese Wertpapiere unter dem Nominalbetrag. Der daraus resultierende Rückzahlungsgewinn ist nach Ablauf von zwölf Monaten im Privatvermögen steuerfrei und steigert so die Rendite nach Einkommensteuer insbesondere bei längeren Laufzeiten deutlich. „Gerade nach dem Zinsanstieg der letzten Monate ist vor allem der Erwerb am Sekundärmarkt, also über die Börse, ausgesprochen attraktiv, da bereits emittierte Anleihen noch über das Emissionsdisagio hinaus im Kurs gefallen sind“, sagt Brüggenwirth.

Auch Anleihen mit fiktiver Quellensteuer können für den Anleger lohnend sein. Grundlage sind Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit bestimmen (ehemaligen) Schwellenländern. Der Anleger kann sich die sogenannte fiktive, aber nicht abgezogene Quellensteuer in Höhe von fünf Prozent bis 20 Prozent des Kupons direkt auf die zu zahlende Einkommensteuer anrechnen lassen und so seine Steuerschuld beim deutschen Fiskus vermindern.

Neben immer noch relativ risikoreichen Länderanleihen aus Argentinien (15 Prozent fiktive Quellensteuer) oder Uruguay (20 Prozent) könnten hier Papiere aus Griechenland (zehn Prozent), Portugal (15 Prozent) oder der Türkei (zehn Prozent) interessant sein. Wichtig sei, so Brüggenwirth, die Schuldnerrisiken nicht aus dem Auge zu verlieren und die Grenzen der Anrechenbarkeit mit seinem Steuerberater zu besprechen.

Daniel Rhee-Piening

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