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Wirtschaft: Mit Argusaugen schielt die Börsenpolizei auf die Kurse

Reiseführer - egal, ob nun über Mallorca oder Australien - verkaufen sich in der Regel besonders gut, wenn auf dem Umschlag noch die Empfehlung "Mit Insider-Tips" prangt.Soll heißen: Hier verrät einer, wo die wirklich verschwiegenen Buchten oder die unentdeckten Restaurants abseits der ausgetretenen Touristenpfade liegen.

Reiseführer - egal, ob nun über Mallorca oder Australien - verkaufen sich in der Regel besonders gut, wenn auf dem Umschlag noch die Empfehlung "Mit Insider-Tips" prangt.Soll heißen: Hier verrät einer, wo die wirklich verschwiegenen Buchten oder die unentdeckten Restaurants abseits der ausgetretenen Touristenpfade liegen.Daß es spätestens mit der Veröffentlichung des Buches mit der Ruhe vorbei ist, dürfte dem Autor egal sein, schließlich will er ja aus seinem Wissen Kapital schlagen.

Auch an der Börse gibt es Insider.Die allerdings gehen genau andersherum vor: Sie behalten ihre Tips für sich und kaufen oder verkaufen bestimmte Aktien, bevor es die breite Masse tut.Das ganze wird deshalb zu einem nahezu risikolosen Geschäft, weil sie über noch nicht der Öffentlichkeit bekannte Informationen verfügen, die den Kurs ihrer Papiere in den nächsten Tagen oder Wochen nach oben oder unten treibt.Eine Fusion wie die zwischen den Autokonzernen Daimler und Chrysler zum Beispiel läßt sich nicht über Nacht durchziehen.Zumindest die Vorstände und eine Handvoll Mitarbeiter, die mit der Vorbereitung betraut sind, wissen zwangsläufig davon.Auch die Aufsichtsräte werden früher oder später eingeweiht.Jeder aus diesem Kreis wäre dadurch in der Lage gewesen, Tage vor Bekanntwerden der Hochzeit Daimler-Aktien zu kaufen und so einen netten Gewinn zu machen.Der Besitz von Insiderinformationen allein ist dabei nicht verboten.Strafbar ist aber, dieses Wissen zu Geld zu machen - so regelt es das seit 1994 geltende Wertpapierhandelsgesetz.Dort ist auch festgelegt, wer als Insider gilt.Zu den Primärinsidern zählen jene Personen, die regelmäßig Zugang zu vertraulichen Informationen eines börsennotierten Unternehmens haben - also Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, aber auch Wirtschaftsprüfer, Banker und leitende Angestellte.Als Sekundärinsider bezeichnet das Gesetz Personen wie etwa die Ehefrau eines Vorstandsmitglieds, die zufällig ein vertrauliches Telefongespräch mithört.

Insidergeschäfte werden in Deutschland, aber auch in den USA oder Großbritannien streng verfolgt, denn auf Dauer schaden sie dem Ansehen eines Finanzplatzes.Wenn die Anleger fürchten müssen, daß ihnen Insider die dicksten Gewinne wegschnappen, kehren sie der Börse den Rücken.

Damit diese Art von Geschäften nachweisbar sind, werden alle börslichen und außerbörslichen Handelsgeschäfte eines Börsentages regelmäßig an das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAW) übermittelt.So kann die in Frankfurt ansässige "Börsenpolizei" auffällige Kursreaktionen daraufhin prüfen, ob Insider am Werk waren.Die Wahrscheinlichkeit, daß das BAW einem Übeltäter auf die Schliche kommt, ist ungleich größer geworden, seitdem ein Großteil des Börsenhandels elektronisch abläuft.P

ETER HEIN

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