zum Hauptinhalt
Elektrofahrzeuge auf einem Band in der Tesla-Fabrik in Grünheide, Berlin Brandenburg.

© Patrick Pleul/dpa

Auflage sieht eigentlich Verschrottung vor: Tesla darf Test-Autos aus Grünheide überraschend verkaufen

Trotz Auflagen, die etwas anderes vorsehen, dürfen Teslas Testfahrzeuge nun doch auf den Markt. Die Landesbehörde für Umwelt bestätigt das.

Bereits während des Anlagetests und vor einem endgültigen Genehmigungsbescheid der Fabrik in Grünheide, hat der Elektroauto-Konzern Tesla dort Fahrzeuge und Einzelteile zu Testzwecken gebaut.

Die letzte Teilgenehmigung dafür erhielt der US-Konzern im Januar 2022, die einer Anfertigung von 2000 Testfahrzeugen zustimmte. Dabei war allerdings von vornherein klar: Alle Produkte dürfen nur für interne Zwecke verwendet oder anschließend verschrottet werden.

Konkret hieß es in der ersten Auflage des Landesumweltamtes: „Die während der Anlagenprüfungen erzeugten Teile und Karossen dürfen nicht als Verkaufsware genutzt werden.“ Tesla müsse dokumentieren, was mit den Testphasen-Fahrzeugen geschieht und Verschrottungen nachweisen.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Jetzt kommt es offenbar zu einer Kehrtwende: Die Testautos dürfen nun doch auf dem freien Markt landen. Das Landesamt für Umwelt Brandenburg bestätigte das gegenüber dem rbb.

Ein Bürger hatte Akteneinsicht verlangt

Der geplante Verkauf der Testfahrzeuge wurde öffentlich, nachdem ein Bürger Akteneinsicht bei der Landesregierung eingefordert hatte. Aus den Dokumenten geht hervor, dass Tesla nun doch vor habe, die Testautos an Kund:innen zu verkaufen.

Der Autohersteller rechtfertig die Entscheidung seitdem. Alle vorherigen Teilgenehmigungen hätten sich erübrigt, seit für die Fabrik in Grünheide am 04. März 2022 ein Genehmigungsbescheid erlassen wurde. Die entsprechenden Fahrzeugen seien außerdem umfassend nachgebessert worden.

Das Landesumweltamt erhebt keinen Vorwurf gegen Tesla – im Gegenteil. Gegenüber dem rbb sagt ein Sprecher: „Tesla steht es frei, Karossen, die während des Zeitraums der Erprobung der Betriebstüchtigkeit entstanden sind, aufzubereiten und bei Vorliegen der Verkehrsfähigkeit dem Verkauf zuzuführen.“ Auflagen der Behörde verletze der Autohersteller also nicht. Im Sinne der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung könne sogar Abfall vermieden werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false