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Preistransparenz: Mogelpackungen sollen verboten werden

Länder wollen mehr Klarheit beim Preis: Verbraucher sollen beim Einkaufen schneller die Preise von Produkten vergleichen können, um besser vor Täuschung geschützt zu sein.

Berlin - Wer Lebensmittel kauft, soll nach dem Willen des Bundesrates Preise besser vergleichen können und keine Mogelpackung im Einkaufskorb haben. Deshalb fordert die Länderkammer mehr Klarheit bei der Preisangabe über einen Grundpreis – und stimmte für einen Entwurf, für den sich Rheinland-Pfalz und andere Länder starkgemacht haben. Die Verbraucher sollen beim Einkaufen schneller die Preise von Produkten vergleichen können, um besser vor Irreführung und Täuschung geschützt zu sein. Nun ist das Bundeswirtschaftsministerium am Zug.

Seit 2009 sind die Vorgaben für Packungsgrößen und Füllmengen von Lebensmitteln größtenteils aufgehoben. Der Grundpreis soll nun in einem festgeschriebenen Größenverhältnis zum Endpreis stehen – auch sollen einheitliche Mengeneinheiten vorgeschrieben werden, etwa ein Kilogramm statt 100 Gramm. Die Angabe von Grundpreisen sei oft zu klein geschrieben und schlecht lesbar, kritisierte der Mainzer Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff (SPD). „Außerdem liegt mitunter eine falsche Berechnung zugrunde.“

Einige Hersteller, wie zum Beispiel der Süßwarenfabrikant Haribo, bringen zudem das gleiche Produkt zum selben Preis in unterschiedlichen Packungsvolumen in den Handel. Tsp/dpa

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