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Neues Abkommen nach Teillegalisierung: Null Toleranz für Cannabis in der Chemiebranche
Seit April ist der Cannabiskonsum in Deutschland in bestimmten Grenzen liberalisiert. Doch wie umgehen mit den Folgen von Kiffen am Arbeitsplatz? In der Chemiebranche hat man eine klare Haltung.
Stand:
Nach der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland sprechen sich Chemiearbeitgeber und Arbeitnehmervertreter für eine Null-Toleranz-Politik am Arbeitsplatz aus. Mit der neuen Rechtslage ergäben sich Herausforderungen für die Chemie- und Pharmaindustrie, insbesondere für die Arbeitssicherheit, teilten der Arbeitgeberverband BAVC und die Gewerkschaft IG BCE gemeinsam mit.
Daher sei es nötig geworden, die Sozialpartnervereinbarung von 1996 zu aktualisieren. Es gelte die Devise „Null Alkolhol und null Cannabis und null Rausch“ bei Arbeit und Bildung.
Warnung vor „Konzentrations- und Motivationsverlust“
In der Vereinbarung warnen beide Seiten vor den Gefahren der Droge. Während die Folgen von Alkoholkonsum bekannt seien, könne die Wirkung anderer Suchtmittel nicht sicher abgeschätzt werden. Dazu zähle Cannabis. So könnten das Kurzzeitgedächtnis, Einschätzen von Entfernungen und Reaktionsvermögen leiden und sich ein „Konzentrations- und Motivationsverlust“ bemerkbar machen. Möglich sei auch eine erhöhte Risikobereitschaft. „Dadurch kann die Unfall- und Verletzungsgefahr am Arbeitsplatz steigen.“
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BAVC und IG BCE empfehlen Führungskräften und Betriebsräten, die Beschäftigten beim Thema Cannabiskonsum zu sensibilisieren. Ziel der Vereinbarung sei der Schutz von Beschäftigten, Verbrauchern und Umwelt vor den Risiken drogenbedingten Fehlverhaltens, sagte BAVC-Hauptgeschäftsführer Mathias Schöttke.
Mit dem umstrittenen Cannabisgesetz wurde der Konsum in Deutschland liberalisiert. Seit April sind Besitz und Anbau der Droge für Erwachsene in gewissen Grenzen erlaubt. (dpa)
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