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„Paukenschlag“ vom Bundesarbeitsgericht: Was das Urteil zur Zeiterfassung in der Praxis bedeutet
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts verunsichert die Betriebe. Dass sie Arbeitszeiten der Beschäftigten dokumentieren müssen, ist klar – aber nicht wie.
Von
- Frank Specht
- Ben Mendelson
Das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt, das Juristen als „faustdicke Überraschung“ oder „Meilenstein“ bezeichnen. Darin stellen die Richterinnen und Richter fest, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21).
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