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Das Urteil des Bundesarbeitsgericht könnte den Arbeitsalltag ändern.

© dpa/picture alliance/Daniel Naupold

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„Paukenschlag“ vom Bundesarbeitsgericht: Was das Urteil zur Zeiterfassung in der Praxis bedeutet

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts verunsichert die Betriebe. Dass sie Arbeitszeiten der Beschäftigten dokumentieren müssen, ist klar – aber nicht wie.

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Das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt, das Juristen als „faustdicke Überraschung“ oder „Meilenstein“ bezeichnen. Darin stellen die Richterinnen und Richter fest, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21).

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