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Es muss nicht immer die Stechuhr sein. Die Arbeitszeit kann auch per App oder handschriftlich fixiert werden.

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Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Das Stechuhr-Urteil gilt ab sofort – das müssen Sie jetzt wissen

Das Bundesarbeitsgericht hat sein Urteil zur Arbeitszeiterfassung näher erklärt. Was passiert bei Verstößen? Gibt es Ausnahmen? Hier finden Sie Antworten.

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Mitte September hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Dabei blieben viele Fragen offen. Deshalb wollten viele Unternehmen erst die Begründung des Urteils abwarten. Diese Begründung hat das BAG nun abgegeben.

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