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Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Das Stechuhr-Urteil gilt ab sofort – das müssen Sie jetzt wissen
Das Bundesarbeitsgericht hat sein Urteil zur Arbeitszeiterfassung näher erklärt. Was passiert bei Verstößen? Gibt es Ausnahmen? Hier finden Sie Antworten.
Von
- Frank Specht
- Lazar Backovic
- Ben Mendelson
Mitte September hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Dabei blieben viele Fragen offen. Deshalb wollten viele Unternehmen erst die Begründung des Urteils abwarten. Diese Begründung hat das BAG nun abgegeben.
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