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Urteil: Porsche unterliegt mit Klage gegen Deutsche Börse

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat eine Klage von Porsche gegen die Frankfurter Börsenordnung abgewiesen. Der Sportwagenhersteller hatte sich in das Börsensegment "Prime Standard" einklagen wollen.

Kassel - Porsche weigerte sich allerdings, die geforderten Quartalsberichte zur Aufnahme in das Börsensegment zu veröffentlichen. Die Pflicht zur Vorlage der Quartalsberichte gilt für alle Unternehmen, deren Aktien in Börsenindizes wie Dax oder auch MDax aufgenommen sind. Weil Porsche seit seinem Börsengang 1984 noch nie Quartalsberichte vorgelegt hat, war das Unternehmen aus dem MDax ausgeschieden.

"Man wird auf Zahlen festgelegt und jede langfristige Planung ist unmöglich", argumentierte der Anwalt von Porsche. Die Börse erklärte dagegen, die Berichte seien zum Schutze der Anleger vorgeschrieben worden. (tso/dpa)

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