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Wirtschaft: Reform des Autohandels betrifft die Marktführer

Am 5. Februar will EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti in Brüssel seinen Entwurf für die neue Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO) präsentieren, der im Detail die künftigen Regeln für den Automobilhandel innerhalb Europas enthält.

Am 5. Februar will EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti in Brüssel seinen Entwurf für die neue Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO) präsentieren, der im Detail die künftigen Regeln für den Automobilhandel innerhalb Europas enthält. Die alte GVO läuft Ende September 2002 aus. Bislang gestattet europäisches Recht den Automobilherstellern, dass sie eigene, exklusive Händlernetze betreiben.

Die Hersteller allein entscheiden, über welche Handelsbetriebe sie ihre Fahrzeuge zum Endverbraucher bringen wollen. Die großen Konzerne legen auch fest, wie viele Händler ihrer Marke es in einer Region geben darf. Im Prinzip verstößt dieses Vorgehen gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Doch wegen ihres besonderen Charakters ist die "Gruppe" der Autohersteller teilweise vom Wettbewerbsrecht "freigestellt" - deshalb auch der Name Gruppenfreistellungs-Verordnung.

Montis erstes vertrauliches Positionspapier, das bereits wesentliche Teile des für Anfang Februar angekündigten Entwurfs enthält, liegt dem Handelsblatt vor. Danach ist nicht mehr mit der völligen Freigabe des europäischen Autohandels zu rechnen. Es wird auch in Zukunft mit großer Sicherheit spezielle Händlerregeln für die Fahrzeugbranche geben. Nach den neuen Vorschlägen der EU-Kommission dürfen die Automobilhersteller ihren Händlern weiterhin Vorgaben machen. So will Brüssel auch zulassen, dass die Hersteller den Händlern die Größe der Ausstellungsräume und die Ausbildung des Personals vorschreiben. Die Hersteller dürfen ihren Händlern zudem die Vorgabe machen, dass sie nur in einer einzelnen Region einen Betrieb eröffnen können. Dem branchenfremden Handel wäre damit der Weg in den Autohandel versperrt.

Diese Entwicklung hatte vor allem der mittelständische Autohandel gefürchtet. "Supermärkte oder auch reine Internet-Händler können ausgeschlossen werden", heißt es im Monti-Papier. Eine völlige Freigabe würde zu einer Konzentration auf große Unternehmen führen, begründet die EU ihre restriktive Position.

Wettbewerbskommissar Monti will jedoch eine Neuregelung vorschlagen, die Autohersteller mit einem hohen Marktanteil auf ihren jeweiligen nationalen Heimatmärkten treffen würde. Wenn ein Hersteller mehr als 15 Prozent Marktanteil auf einem nationalen Markt auf sich vereint, kann er die Zahl seiner Händler nicht mehr begrenzen. Betroffen wären VW in Deutschland, Fiat in Italien sowie Renault und Peugeot in Frankreich. Bei VW würde diese Sonderregelung bedeuten, dass VW-Händler aus dem Ausland nach Belieben in der Bundesrepublik Betriebe eröffnen dürften.

Monti verspricht sich mehr Wettbewerb, wenn preisgünstige Volkswagen-Modelle aus Frankreich oder den Niederlanden in Deutschland verkauft würden. Deutsche VW-Händler können im Gegenzug keine Betriebe im Ausland eröffnen. Besonders gegen diese Bestimmung läuft die Autoindustrie Sturm. "Wir sind besorgt darüber, was die EU-Kommission vorgeschlagen hat", sagt Jean-Martin Folz, Vorstandschef von Peugeot und Präsident des europäischen Herstellerverbandes Acea.

Verärgerung herrscht bei VW in Wolfsburg. "Die Quote muss weg", heißt es dort zur 15-Prozent-Regelung. Willi Diez, Professor am Institut für Automobilwirtschaft im württembergischen Geislingen, kann die Kritik nicht nachvollziehen. "Denn im Grundsatz", so sein Fazit, "kann die Branche damit leben." Brüssel habe sich für eine moderate Lösung entschieden. Einzig VW müsse die vorgeschlagene 15-Prozent-Quote fürchten - wenn künftig verstärkt preiswertere Modelle etwa aus Frankreich im Hochpreisland Deutschland verkauft würden.

Entschieden ist allerdings bislang noch nichts. Mit dem ersten Monti-Entwurf beginnt auf EU-Ebene erst die Diskussion.

zel, HB

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