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Wirtschaft: Regierung plant neues Gesetz zum Anlegerschutz Manager sollen bei Fehlverhalten künftig stärker haften

Berlin (gof/HB). Die Bundesregierung will am morgigen Dienstag in Berlin ein neues Gesetz zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vorlegen.

Berlin (gof/HB). Die Bundesregierung will am morgigen Dienstag in Berlin ein neues Gesetz zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vorlegen. Damit sollen die unter dem Titel „Corporate GovernanceKodex“ (siehe Lexikon Seite 19) gesammelten Empfehlungen der von Ex-Thyssen-Chef Gerhard Cromme geleiteten Regierungs-Kommission in Gesetzesform gegossen werden. Überlegungen, es bei einem Kodex zu belassen, für dessen Einhaltung nur die Unternehmen und der Markt sorgen würden, scheiterten vor allem an der EU, die darauf bestand, dass die Veränderungen im Unternehmensrecht in Gesetze gefasst werden.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesfinanzminister Hans Eichel (beide SPD) planen eine schärfere persönliche Haftung der Vorstände und Aufsichtsräte. Damit einhergehen soll ein erweitertes – und erleichtertes – Klagerecht der Aktionäre. Außerdem sollen Manager alle Vergütungen zurückzahlen, die sie auf der Basis falscher Bilanzen zu Unrecht erhalten haben, oder auch überzogene Abfindungen.

Weiterhin plant die Regierung die Einführung der persönlichen Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten, wenn sie für vorsätzlich oder grob fahrlässige Falschinformationen des Kapitalmarktes verantwortlich sind. Auch im kriminellen Deliktsbereich wie etwa bei betrügerischen Falschangaben oder beim Insiderhandel sollen die Strafen erhöht werden. Aktionäre, die auf Grund solcher falschen Informationen Aktien gekauft haben, sollen durch neue Regeln zum Schadenersatz so gestellt werden, als hätten sie die Aktien nie erworben.

Schärfere Strafen bei Betrug

Vorgesehen ist weiterhin eine Fortentwicklung der deutschen Bilanzregeln und ihre Anpassung an internationale Rechnungslegungsgrundsätze. Durch die neuen Regeln werden ferner Gesetzeslücken geschlossen, etwa bei der Einbeziehung bestimmter Unternehmen in Konzernabschlüssen. So waren im Betrugsfall „Enron“ zum Beispiel Verluste in einer eigens gegründeten Zweckgesellschaft versteckt worden. Bisher können solche „special purpose entities“ weder in den USA noch in Europa in den Konzernabschluss einbezogen werden, wenn die Konzernmutter keine finanzielle Beteiligung erhält. Dies soll nun geändert werden.

Außerdem ist geplant, die Abschlüsse durch eine unabhängige Stelle überwachen zu lassen. Die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sollen erweitert werden. Sie soll etwa das Recht erhalten, Sonderprüfungen bei börsennotierten Unternehmen anzuordnen. Ferner ist die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer strenger gefasst worden, was sich in einem neuen Gesetz widerspiegelt, das von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) erarbeitet wird. Schließlich verspricht sich die Regierung durch die Einführung einer Prospektpflicht für das öffentliche Angebot von Beteiligungen einen höheren Anlegerschutz auf dem „Grauen Markt“, der bisher keiner besonderen Aufsicht unterliegt.

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