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Wirtschaft: Schlechte Karten vor dem Kadi

Kreditkartenfirmen haben im Streit umUmrechnungsprovisionen bisher den Kürzeren gezogenVON HEIKE JAHBERGManch einer wird in den nächsten Wochen sein blauesWunder erleben.Denn wer seinen Osterurlaub im Ausland verbracht und dortMietwagen, Hotel oder Restaurantbesuche mit Kreditkarte bezahlt hat, wirdbei der nächsten Abrechnung für diesen Service zur Kasse gebeten.

Kreditkartenfirmen haben im Streit umUmrechnungsprovisionen bisher den Kürzeren gezogenVON HEIKE JAHBERG

Manch einer wird in den nächsten Wochen sein blauesWunder erleben.Denn wer seinen Osterurlaub im Ausland verbracht und dortMietwagen, Hotel oder Restaurantbesuche mit Kreditkarte bezahlt hat, wirdbei der nächsten Abrechnung für diesen Service zur Kasse gebeten."Umrechnungsprovision" heißt die Gebühr - in aller Regel ein Prozent -,die Kreditkartenfirmen ihren Kunden dafür in Rechnung stellen, daß sieausländische Devisen in D-Mark umrechnen.Doch schon bald könnte mitdieser kostspieligen Praxis Schluß sein: Mitte dieses Jahres wird derBundesgerichtshof (BGH) darüber entscheiden, ob der Kunde tatsächlich mitder Umrechnungsgebühr belastet werden darf oder nicht. Im Streit mit den Verbraucherschützern hatten die Kartengesellschaftenvor den Gerichten nämlich bislang eher schlechte Karten.So hatteBarclays, die Visa- und Eurocard im Doppelpack anbietet, bereits imvergangenen Jahr vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg den kürzerengezogen; die vom Berliner Verbraucherschutzverein (VSV) bemängelte Klauselim Kleingedruckten des Kartenanbieters hielt der gerichtlichenÜberprüfung nicht stand.In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen hattesich Barclays zwar eine Provision für die Umrechnung eingeräumt, wegender Höhe der Gebühr jedoch auf ihr Preisverzeichnis verwiesen."Intransparent" fanden die Hamburger Oberlandesrichter diese Regelung, dochnicht allein deshalb kassierte das OLG die umstrittene Klausel.Für dieUmrechnung der Devisen, schlossen sich die Richter der Argumentation desVSV an, dürfe Barclays auch ganz grundsätzlich keine Extragebührerheben.Immerhin gehöre es zum Wesen der Kreditkarte, daß man mit ihrbargeldlos im Ausland bezahlt.Zudem sei es die Entscheidung derGesellschaft und nicht die des Kunden, in D-Mark abrechnen zu wollen.Außer der Jahresgebühr könne Barclays daher keine weitere Provisionverlangen. Aber nicht nur Barclays, auch Konkurrent American Express hat kürzlich vorGericht eine Schlappe hinnehmen müssen.Obwohl die Frankfurter anders alsdie Hanseaten die Höhe ihrer Umrechnungsprovision - ein Prozent - in denGeschäftsbedingungen vermerkt hatten, fand die Klausel vor dem LandgerichtFrankfurt keine Gnade.Gegen das Urteil ist jedoch Berufung eingelegt.Einähnliches Schicksal dürfte der Kartengesellschaft der Citibank, derCiticorp Card Operations GmbH, drohen.Auch ihr Kleingedrucktes steht baldvor Gericht.Neben der Umrechnungsprovision wollen die BerlinerVerbraucherschützer am Beispiel Citicorp aber noch eine andere Frageklären lassen.So fordert der VSV zugunsten des Kunden ein Recht aufWiderruf, um so Transaktionen etwa für den Fall sperren zu lassen, daßman einem Betrüger aufgesessen ist. Dabei hat schon der Streit um die Umrechnungsprovision für die Brancheerhebliche wirtschaftliche Konsequenzen.Auf einen "mehrstelligenMillionenbetrag" beziffert Helke Heidemann-Peuser vom VSV die möglichenRückerstattungen der Kartenfirmen, falls auch der BGH zugunsten derVerbraucherschützer urteilt."Die Klausel", weiß die VSV-Juristin,"betrifft jeden Karteninhaber.Das verlangen alle."Stellt sich nur die Frage, ob die Kartengesellschaften im Falle des Fallesin der Lage sein werden, die umstrittenen Abrechnungen zurückzuverfolgen.Für die vergangenen sechs Jahre, meint zumindest derVerbraucherschutzverein, müsse der Kartenanbieter die Buchungenüberprüfen können.Einfach ist das nicht.So sammelt etwa AmericanExpress die Kundendaten aus ganz Europa im Rechenzentrum in Brighton.Dennoch sieht man am Main keine Probleme.Und überhaupt, entschieden seija noch gar nichts, heißt es: "Es gibt eine Vielzahl von Gebühren, dieman nicht mag, aber die trotzdem gültig sind".

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