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Schummeln bei der Zeiterfassung: „Wer zwischendurch Wäsche aufhängt, begeht Arbeitszeitbetrug“
Seine Arbeitsstunden aufzuschreiben, ist Pflicht. Viele nehmen es damit nicht so genau. Kann man fürs Wäscheaufhängen gekündigt werden? Ein Arbeitsrechtsexperte klärt auf.
Stand:
Irgendwann muss der Unternehmensleitung gedämmert haben, dass bei der Arbeitszeit ihres Mitarbeiters Tobias Meier etwas nicht stimmte. Laut Zeitprotokoll stempelte der Produktionsmitarbeiter, der eigentlich anders heißt, sich zwar regelmäßig am Firmenstandort in Hamburg ein und aus. Nur persönlich dort gesehen hatte ihn schon lange niemand mehr.
Und noch etwas war merkwürdig: Laut Zeitprotokoll glich seine Anwesenheit fast sekundengenau mit dem eines Kollegen überein. Die eigens zur Aufklärung installierte Kamera am Firmeneingang brachte dann Gewissheit: Meier war tatsächlich kaum vor Ort. Stattdessen hielt jeden Tag ein Kollege erst seine Karte und dann die von Tobias Meier an das Terminal.
In einem anderen Fall erledigte der Betrüger seine Arbeit selbst. Er fuhr jeden Morgen mit seinem Auto zur Arbeit, stempelte sich am Firmeneingang ein und kehrte nach Hause zurück. Abends fuhr er wieder zum Unternehmen zurück, um sich auszustempeln.
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