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Bauarbeiter arbeiten auf der Baustelle des neuen Stadtquartiers Kolbenhöfe in Hamburg-Ottensen.

© dpa/Marcus Brandt

Sonderbauten für Geflüchtete: Immobilienwirtschaft fordert Gesetzesänderung auch für schnelleren Wohnungsbau

Die Beschleunigungsmaßnahmen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften könnten auch für neuen günstigen Wohnraum genutzt werden. Das fordert der Zentrale Immobilien-Ausschuss.

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Vor dem Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern fordert die Immobilienwirtschaft gesetzliche Veränderungen, um schnell neuen Wohnraum zu schaffen. Die Beschleunigungsmaßnahmen, die befristet für den Bau von Flüchtlingsunterkünften geschaffen worden seien, sollten unverzüglich auch für den Bau von neuem günstigen Wohnraum geöffnet werden, sagte der Hauptgeschäftsführer des Zentralen Immobilien-Ausschusses (ZIA), Oliver Wittke, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

„Diese Wohnungen brauchen wir schnell, und sie sollten allen Bevölkerungsgruppen zugänglich gemacht werden.“

Damit die Länder und Kommunen unkompliziert Unterkünfte für Flüchtlinge aus der Ukraine bauen können, hatte der Bundestag vergangenes Jahr die Änderung des Paragrafen 246 im Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Es sei jetzt dringender denn je, mehr Unterbringungsmöglichkeiten auf dem regulären Wohnungsmarkt zu schaffen, die allen offenstünden. „Nur so können auf Dauer Konflikte zwischen heimischen Wohnungssuchenden und Kriegsflüchtlingen vermieden werden“, erklärte Wittke. (epd)

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