zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Staatsbürgschaften müssen in Brüssel angemeldet werden - so auch ein Beitrag der Bundesregierung zur Rettung der Holzmann AG

Ein Beitrag der Bundesregierung zur Rettung der Philipp Holzmann AG muss dem europäischen Wettbewerbsrecht nicht widersprechen. Sie müsse jedoch bei der Kommission angemeldet werden.

Ein Beitrag der Bundesregierung zur Rettung der Philipp Holzmann AG muss dem europäischen Wettbewerbsrecht nicht widersprechen. Sie müsse jedoch bei der Kommission angemeldet werden. Dies unterstrich der für den Wettbewerb zuständige EU-Kommissar Mario Monti am Mittwoch in Brüssel. Allerdings lag der EU-Kommission am Mittwoch noch kein Antrag der Bundesregierung auf Genehmigung einer Beihilfe vor.

Nach Auskunft eines Kommissionssprechers hat Kanzleramtsminister Frank Steinmeier gestern mit den zuständigen Dienststellen telefoniert. Es ist davon auszugehen, dass er in diesen Gesprächen über die Bedingungen des EU-Beihilferechtes informiert wurde.

Monti sagte, selbstverständlich könne ein Regierung einem Unternehmen im Notfall Hilfestellung gewähren. Dafür müssten jedoch folgende Bedingungen eingehalten werden: Wichtig sei, dass es sich um kurzfristige Maßnahmen handele. Sie sollten für einen Zeitraum gelten, indem die Überlebensfähigkeit und die Zukunftsmöglichkeiten des Unternehmens geprüft würden, das heißt etwa sechs Monate. Sie müssten einmalig sein und könnten nur in Form von Darlehen oder Bürgschaften angeboten werden. Darüber hinaus müssten drei Voraussetzungen erfüllt sein

Es müsse entweder ein detaillierter Restrukturierungsplan vorliegen, um die Lebensfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Oder es müsse ein Plan zur Schließung des Unternehmens vorliegen.

Außerdem müsse die Sicherheit gegeben sein, dass ein Darlehen zurückgezahlt werde. Eine Bürgschaft müsse terminiert sein.

Wenn ein Umstrukturierungsplan vorliege, könne die Genehmigung dafür verlängert werden. Dies bedürfe jedoch einer ausdrücklichen Entscheidung der europäischen Kommission. Eine solche Genehmigung solle jedoch nur in Ausnahmesituationen erteilt werden.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Genehmigung der Restrukturierungshilfen sein, so Monti, die umfassende Information der Kommission über den Fall. Darüber müsse sich auch die Bundesregierung im klaren sein, falls sie beabsichtige, ein Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission einzuleiten. Geschehe dies, werde die Kommission es sehr schnell bearbeiten.

Der EU-Kommissar wollte sich gestern jedoch nicht auf eine Genehmigung der Unterstützung Holzmanns festlegen. Es sei ja offensichtlich, wie eng die Kriterien für Restrukturierungshilfen formuliert seien, sagte er. Die Kommission werde sich auch im Fall Holzmann an diese Kriterien halten. Das Thema werde jedoch sicherlich bei seinem Deutschlandbesuch in der nächsten Woche zur Sprache kommen. EU-Kommissar Mario Monti wird am 2. und 3. Dezember nach Berlin reisen - und wahrscheinlich auch mit Bundeskanzler Gerhard Schröder zusammentreffen.

Mariele Schulze-Berndt

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false