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Wirtschaft: Steuerreform schafft mehr Bürokratie

Allein die veränderte Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter belastet Unternehmen mit 180 Millionen Euro

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Berlin - Die Unternehmensteuerreform erzeugt kostenträchtigen bürokratischen Aufwand. Allein die geplante Änderung bei der Abschreibung geringfügiger Wirtschaftsgüter belastet die betroffenen Unternehmen mit jährlich wiederkehrenden Zusatzkosten in dreistelliger Millionenhöhe. Der Normenkontrollrat, der den Bürokratieabbau in Deutschland vorantreiben soll, ist alarmiert über die Entwicklung. Unions-Mittelstandspolitiker Michael Fuchs (CDU) fordert, die Regelung noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu ändern.

Derzeit dürfen Unternehmen Wirtschaftsgüter, die weniger als 410 Euro gekostet haben, sofort abschreiben. Im Referentenentwurf für die Unternehmensteuerreform sollte die Obergrenze auf 60 Euro gesenkt werden. Dagegen hatten die Verbände erfolgreich protestiert. Im Entwurf, den das Bundeskabinett vor knapp zwei Wochen verabschiedet hatte, ist nun geregelt, dass geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einem Betrag von 100 Euro sofort abgeschrieben werden können. GWG zwischen 100 und 1000 Euro werden dagegen künftig über fünf Jahre zu je 20 Prozent abgeschrieben. Das bedeutet gegenüber der derzeit noch geltenden Regelung für GWG zwischen 100 und 410 Euro bürokratischen Mehraufwand.

Die Umstellung der Abschreibung dient der Gegenfinanzierung der Unternehmensteuerreform. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) erhofft sich durch die zeitliche Streckung einmalige Mehreinnahmen von gut 900 Millionen Euro. Dem stehen jährlich anfallende bürokratische Zusatzkosten für die Unternehmen in Höhe von 180 Millionen Euro gegenüber. Dieser Wert, der sich durch zusätzlichen Buchführungsaufwand erklärt, ist der dem Gesetzentwurf angefügten Aufstellung der Bürokratiekosten zu entnehmen.

„Ich will die Gegenfinanzierung der Steuerreform durch die Änderung der Abschreibungsfrist nicht infrage stellen“, sagte Fuchs. Die erhofften einmaligen Einnahmen stünden aber in keinem vernünftigen Verhältnis zu den entstehenden Belastungen. „Es kann nicht sein, dass der bürokratische Aufwand, der bei den Unternehmen entsteht, schon nach wenigen Jahren höher ist als die einmalige Mehreinnahme für den Finanzminister“, sagte Fuchs .

Rückendeckung erhält Fuchs vom Normenkontrollrat (NKR), der die Aufgabe hat, bürokratische Lasten in Gesetzentwürfen aufzuspüren. In einem Schreiben des NKR an das Bundesfinanzministerium kritisiert der Rat die beabsichtigte Änderung der Abschreibungsfristen bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern. Der Rat bittet das Ministerium darum, Alternativen zu prüfen. Es entstehe eine „Neubelastung von drei Millionen kleinen und kleinsten Unternehmen sowie Selbständigen, denen das Recht zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter genommen“ werde. Es bestehe ein „deutliches Missverhältnis“ zwischen den bürokratischen Lasten und der einmaligen Mehreinnahme. str (HB)

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