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Wirtschaft: Tariftreue-Erklärung in Berlin gekippt

BERLIN (chi).Das Land Berlin darf die Tariftreue-Erklärung bei der Vergabe von Straßenbauaufträgen ab sofort nicht mehr verlangen.

BERLIN (chi).Das Land Berlin darf die Tariftreue-Erklärung bei der Vergabe von Straßenbauaufträgen ab sofort nicht mehr verlangen.Dies gelte bis zur Entscheidung in der Hauptsache, heißt es in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes von Anfang Dezember, die nun bekannt wurde.Die Richter wiesen damit eine Beschwerde des Berliner Senats gegen eine Anordnung des Kartellamtes zurück."Der Entscheidung des Bundesgerichtshofes folgen wir natürlich", sagte die Sprecherin der Bauverwaltung, Petra Reetz auf Anfrage.Man habe aber Rechtsbeschwerde eingelegt.Ob diese allerdings erfolgreich sein wird, "wagt derzeit niemand zu sagen", sagte Reetz.Vertreter der Gewerkschaften warfen der Senatsverwaltung unterdessen vor, die Möglichkeiten des zum 1.1.1999 veränderten EU-Vergaberechts nicht genutzt zu haben.Hätte Berlin rechtzeitig ein entsprechendes Landesgesetz verabschiedet, "wäre die Diskussion um die Tariftreue-Erklärung ein- für allemal vom Tisch gewesen", sagte IG-Bau-Landeschef Klaus Pankau dem Tagesspiegel.

In einer gemeinsamen Erklärung wiesen Pankau und der Berlin-Brandenburger DGB-Vorsitzende Dieter Scholz darauf hin, daß seit dem 1.Januar eine neue EU-Richtlinie für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die von der Bundesregierung auch in deutsches Recht umgesetzt wurde.Diese gebe den Ländern die Möglichkeit, per Landesgesetz auch sogenannte nichtauftragsbezogene Aspekte - wie Tariftreue - zu berücksichtigen.Das sei von den Landesregierungen von Berlin und Brandenburg "offensichtlich versäumt worden".Vor allem aber: Nun könnten Betriebe gegen die Vergabepraxis des Senats klagen - und zwar nicht nur im vom Kartellamt monierten Bereich Straßenbau, sondern auch etwa im Hochbau.Senatssprecherin Reetz wies den Vorwurf zurück.Zum Thema Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gebe es einen Senatsbeschluß, der "Rechtswirkung" habe.Nicht aus dem Weg räumen ließe sich damit aber der Vorwurf des Kartellamtes, der Senat habe im Straßenbau eine marktbeherrschende Stellung, die er nicht ausnutzen dürfe.Auch die Bauverbände bedauerten die Entscheidung des Bundesgerichtshofes.Die Situation der Straßenbaubetriebe sei "extrem angespannt", hieß es bei der Fachgemeinschaft Bau.1995 zählte der Bereich in Berlin 173 Betriebe, heute nur noch 128.

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