
Deutsche Bank: Teures Kirch-Erbe für Rolf Breuer
Nach dem 800-Millionen-Euro-Vergleich fordern Aktionäre der Deutschen Bank Schadenersatz vom ehemaligen Vorstandssprecher.
Nach der offenbar bevorstehenden Einigung über einen 800-Millionen-Euro-Vergleich mit der Kirch-Gruppe muss sich die Deutsche Bank mit Forderungen ihrer Aktionäre auseinandersetzen. Sie verlangen Schadenersatz von Ex-Vorstandssprecher Rolf Breuer, der mit Interview-Äußerungen über Kirch eine jahrelange juristische Auseinandersetzung ausgelöst hatte.
„Natürlich muss die Frage nach einem möglichen Schadenersatz gestellt werden. Der Aufsichtsrat hat sogar die Pflicht, dies zu prüfen“, sagt Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Auch Fondsmanager werden sich des Themas annehmen, offiziell wollen Sprecher der genossenschaftlichen Union Investment und des Sparkassen-Ablegers Deka aber keine Stellung nehmen.
Einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1997 zufolge, der in einem ähnlichen Fall entscheiden musste, ist der Aufsichtsrat verpflichtet, Schadenersatzansprüche auch gegen ehemalige Vorstandsmitglieder zu prüfen und eventuell auch zu klagen. Derzeit geschieht dies bei der BayernLB, die von ehemaligen Top-Managern wegen des Milliarden-Verlusts durch den Kauf der österreichischen Hype Alpe Adria 200 Millionen EU Schadenersatz fordert. Generell muss der Aufsichtsrat laut Aktiengesetz bei seiner Überwachungspflicht des Vorstands eigenverantwortlich prüfen, ob die Gesellschaft gegen den Vorstand Schadenersatz geltend machen kann. Wenn dies Aussicht auf Erfolg hat, muss auch geklagt werden.
Nach den Worten von DSW-Sprecher Kurz wird der mögliche Vergleich mit den Kirch-Erben und die Frage nach Regressforderungen gegen Breuer, der mit seinem unbedachten Satz über die finanziellen Probleme der Kirch-Gruppe kurz vor deren Pleite vor zehn Jahren die Prozessflut ausgelöst hatte, auch zentrales Thema auf der Hauptversammlung der Bank am 31. Mai in Frankfurt sein. „Breuer hat sicher keine 800 Millionen, aber es gibt wohl eine Manager-Haftpflicht“, sagt Kurz. Die Frage stelle sich auch, ob der heute 74-Jährige damals grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt habe. Angeblich hat die Haftpflicht für Breuer eine Deckungssumme von bis zu einer halben Milliarde Euro. Im Dezember musste er bereits 350 000 Euro zahlen. Dafür stellte das Münchner Landgericht einen Prozess wegen Prozessbetrugs ein, der nach einer angeblichen Falschaussage Breuers in einem der Kirch-Prozesse eingeleitet wurde.
Es stelle sich außerdem die Frage, so Kurz, ob die Bank einen Vergleich mit Kirch nicht schon früher und dann deutlich günstiger hätte haben können. Möglicherweise hätte man sich dann für 400 Millionen Euro oder sogar noch weniger einig werden können. Für die Deutsche Bank wäre die Klage gegen einen Ex- Chef ein Novum. Nach Ansicht von Beobachtern arbeiten Juristen der Bank längst im Hintergrund an einer Lösung des Problems, um es ohne großes Aufsehen zu regeln.
Eigentlich müssten auch Fondsgesellschaften auf die Prüfung möglicher Ansprüche gegen Breuer dringen. In Publikumsfonds gehören Deutsche-Bank-Aktien zu den Standardwerten. Seit Jahren sind die Fondsmanager auf den Hauptversammlungen aktiver als früher. Hans Joachim Reinke, Vorstandschef von Union Investment, hat gerade die Rolle seines Unternehmens als kritischer Aktionär betont. Zum Fall Deutsche Bank wollte eine Sprecherin allerdings nichts sagen. Ähnliches war von der Deka zu hören.
Besonders heikel ist die Angelegenheit für DWS Investment. Die größte deutsche Fondsgesellschaft gehört der Deutschen Bank. DWS-Fondsmanager sind regelmäßig auf Hauptversammlungen aktiv und vertreten dort auch andere Meinungen als die Deutsche Bank. Mitunter stimmt die DWS auf Hauptversammlungen anderer Konzerne auch gegen die Entlastung des Aufsichtsrats, auch wenn dort ein Vorstandsmitglied der Deutschen Bank sitzt.