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Wirtschaft: Trennungsgrund Hartz?

Beim Arbeitslosengeld II werden Partner künftig stärker in die Pflicht genommen – das kann zu Konflikten führen

Für viele Paare wird der Jahreswechsel bitter: „500 000 Menschen werden nach dem 1. Januar 2005 kein Arbeitslosengeld II bekommen“, prophezeit die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irmingard Schewe-Gerigk. Wer heute noch Arbeitslosenhilfe bezieht, könnte dann leer ausgehen. Das liegt an den neuen strengeren Regeln, die Hartz IV mit sich bringt, und die Kanzler Gerhard Schröder am Freitag in seinem umstrittenen Interview mit der Zeitschrift „Guter Rat“ noch einmal ausdrücklich verteidigt hat: Wer aus eigener Kraft über die Runden kommt, soll dem Staat nicht zur Last fallen.

Schärfer in die Pflicht genommen als bisher werden künftig auch Eheleute, nichteheliche Lebenspartner, gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, und Mitbewohner, die eine Bedarfsgemeinschaft à la Hartz bilden: Wer zusammenlebt und aus einem Topf wirtschaftet, wird vom Job-Center als Einheit behandelt. Und das heißt: Übersteigen die gemeinsamen Einnahmen die Ausgaben, wird der Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt.

Das bleibt nicht ohne Folgen – auch für die partnerschaftliche Harmonie. Denn viele Partner wollen nicht, dass ihr Chef von der Arbeitslosigkeit des Gatten oder der Freundin erfährt. Deshalb weigern sie sich, ihrem Arbeitgeber das Arbeitslosengeld-II-Formular vorzulegen, auf dem dieser die Verdienstbescheinigung ausfüllen muss. Konsequenz: kein Arbeitslosengeld II.

Andere versuchen, die Mitarbeiter im Job-Center mit Tricks hinters Licht zu führen. Sie melden sich pro forma unter einer anderen Adresse an und versuchen so, die Bedarfsgemeinschaft zu umgehen. Betrüger haben bereits eine Marktlücke entdeckt und bieten per Internet Scheinadressen an. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt.

Doch auch wer sich einfach nur über die Rechtslage informieren will, steht vor Problemen. Testanruf bei der Hartz-IV-Hotline der Bundesagentur für Arbeit: „Wie viel kann ich von meinem Verdienst behalten, wenn mein Mann Arbeitslosengeld II beantragt? Oder muss ich alles abgeben?“ Die Antwort: angestrengtes Grübeln. Pause. Grübeln. Das stehe noch nicht endgültig fest, sagt der Hartz-IV-Experte am anderen Ende der Leitung schließlich. „Das wird noch geklärt.“

Doch da irrt der Mann. Richtig ist: „Vom Bruttogehalt werden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungsprämien und alle Ausgaben abgezogen, die zur Erzielung des Einkommens nötig sind, wie etwa die Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeitsstelle“, erklärt Bernd Böttcher, Bürgerbeauftragter der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz. Was übrig bleibt, ist das bereinigte Nettoeinkommen. Auf das gibt es Freibeträge: Für die ersten 400 Euro des Verdienstes 15 Prozent, von 400 bis 900 Euro sind es 30 Prozent, von 900 bis 1500 Euro noch einmal 15 Prozent. Das verbleibende Einkommen wird dann mit dem Bedarf verglichen: Das sind pro Partner 311 Euro im Westen und 298 Euro im Osten. Kinder haben einen eigenen, niedrigeren Regelsatz. Hinzu kommen dann noch die Kosten der Unterkunft. Reicht das Einkommen des Partners aus, den Bedarf zu decken, gibt es kein Arbeitslosengeld II.

Dass der Staat nur denen hilft, die sonst nicht zurechtkommen, finden auch viele Kritiker der Hartz-Reform grundsätzlich richtig. Wohlfahrtsverbände und Familienpolitiker befürchten jedoch, dass der Staat seine Bürger zwar fordert, aber nicht fördert. „Ob Hartz IV zur Sozialrutsche wird, steht und fällt damit, ob Eltern durch intensive Betreuung und Vermittlung schneller eine passgenaue – und das heißt familiengerechte – Stelle finden, die auf die Bedürfnisse ihrer Kinder Rücksicht nimmt. Schärfere Regelungen ohne bessere Jobchancen sind nichts als Kürzung und Zwang", warnt Marcus Ostermann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

Irmingard Schewe-Gerigk fürchtet, dass vor allem Frauen zu den Verlierern der Hartz-Reform gehören werden. Denn die Job-Center würden zunächst versuchen, die Arbeitslosen, die Leistungen beziehen, zu vermitteln. Frauen, die keine Unterstützung bekommen, weil der Partner für sie zahlen muss, hätten das Nachsehen. Um das zu verhindern, will die grüne Politikerin den Arbeitsagenturen eine verbindliche Vorgabe machen, wie hoch der Anteil von Nicht-Leistungsempfängern bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sein muss.

Die Hotline der Bundesagentur erreichen Sie unter 01801/012012; weitere Informationen: www.bundesregierung.de/hartz-IV und www.tacheles-sozialhilfe.de

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