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Wirtschaft: Urheberrechts-Gesetz in letzter Minute verschärft

Wenige Tage, bevor Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) am Freitag einen Gesetzentwurf zur Veränderung des deutschen Urheberrechts vom Bundestag beschließen lassen will, wird die Auseinandersetzung über den Gesetzentwurf schärfer. In der letzten Fassung des Gesetzestextes, klagten die deutschen Buch- und Zeitungsverleger am Montag in offenen Briefen an den Bundeskanzler, die Justizministerin und Bundestagsabgeordnete, seien von Däubler-Gmelin einseitig Veränderungen vorgenommen worden, die zur "Abwanderung intellektuellen, kulturellen und finanziellen Kapitals" aus Deutschland führen würden.

Wenige Tage, bevor Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) am Freitag einen Gesetzentwurf zur Veränderung des deutschen Urheberrechts vom Bundestag beschließen lassen will, wird die Auseinandersetzung über den Gesetzentwurf schärfer. In der letzten Fassung des Gesetzestextes, klagten die deutschen Buch- und Zeitungsverleger am Montag in offenen Briefen an den Bundeskanzler, die Justizministerin und Bundestagsabgeordnete, seien von Däubler-Gmelin einseitig Veränderungen vorgenommen worden, die zur "Abwanderung intellektuellen, kulturellen und finanziellen Kapitals" aus Deutschland führen würden.

Konkret geht es nur um einige wenige Paragrafen, die verändert wurden, sagte am Montag ein Sprecher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels dieser Zeitung. "Doch diese Veränderungen haben es in sich". Ursprünglich sah der Gesetzentwurf vor, dass deutsche Autoren vom so genannten Erstverwerter ihrer Arbeit auch 30 Jahre später noch ein Recht auf Nachhonorierung haben, wenn Lizenznehmer des Erstverwerters die Arbeit des Autors benutzen. Der Erstverwerter sollte dann von den Lizenznehmern - auch im Ausland - den entstandenen Schaden per Klage zurückholen. Im Laufe der vergangenen Monate seien diese Paragrafen in Verhandlungen mit den Verlagen entschärft worden, hieß es. Nun allerdings - wenige Tage vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag - tauchten sie wieder im Gesetzestext auf. Konkret geht es um die Paragrafen 32 und 132. Darin wird das so genannte Durchgriffsrecht der Autoren auch für die Vergangenheit auf in- und ausländische Lizenznehmer des Erstverwerters festgelegt.

Der Börsenverein des Buchhandels hält es allerdings für "aberwitzig", davon auszugehen, dass sich deutsche Verlage in Zukunft mit teuren Anwälten Honorare in den Vereinigten Staaten per Klage zurückholen, wenn Autoren ihr Recht wahrnehmen.

Kritik üben die Verlage auch daran, dass Autoren - "entgegen den Absprachen mit den Verlagen" - in Zukunft auch einen Rechtsanspruch auf Nach-Honorierung erhalten sollen, wenn sie ein "geringfügiges" Missverhältnis zwischen dem Honorar, das sie für ihre Arbeit erhalten haben und dem Gewinn, den der Erstverwerter mit ihrem Werk erzielt, feststellen. Bisher galt dieser so genannte "Bestseller-Paragraf" nur für den Fall, dass es ein "auffälliges Missverhältnis" gibt. Die Rechtsunsicherheit deutscher Verleger, stellt der Sprecher des Börsenvereins fest, sei "wieder unkalkulierbar".

Verleger, Gewerkschaften und das Bundesjustizministerium streiten nunmehr seit gut einem Jahr über den Text des neuen Urhebergesetzes, das die Stellung von Kreativen in Deutschland und deren Rechte stärken soll.

Mittlerweile haben sich auch der europäische und Weltverlegerverband eingeschaltet. Sie fordern von der Bundesregierung, ein Urheberrecht zu schaffen, das sich zumindest europäisch kompatibel zeigt. Weil viele deutsche Verlage Tochterunternehmen und Lizenznehmer im Ausland haben, fürchten die europäischen Nachbarn eine Klage-Flut und unübersehbare Rechtsfolgen.

asi

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