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Vegane Produkte dürfen in der EU nicht unter Namen wie „Pflanzenkäse“ oder „Tofubutter“ verkauft werden.

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Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Veganer Käse darf nicht Käse heißen

Milch muss aus Eutern kommen - deshalb dürfen Hersteller ihre vegane Produkte in der EU nicht "Pflanzenkäse" oder "Tofubutter" nennen. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch.

Vegane Produkte dürfen in der EU nicht unter Namen wie „Pflanzenkäse“ oder „Tofubutter“ verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden. Die höchsten EU-Richter verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung „Milch“ ausschließlich Produkten vorbehalten ist, die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für weiterverarbeitete Produkte wie „Rahm“, „Sahne“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“.

Hintergrund ist eine Klage gegen das Unternehmen Tofutown aus Wiesbaum in der Eifel im Auftrag von Wettbewerbern. Tofutown stellt rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt sie unter Namen wie „Veggie-Cheese“ oder „Cream“.

„Der Verbraucher weiß, dass er eine pflanzliche Alternative zu einem klassischen Tierprodukt kauft, wenn das Produkt als „veggie“, vegetarisch, vegan oder pflanzlich gekennzeichnet ist oder direkt der Pflanzenname (Mandelmilch, Sojamilch etc.) vorangestellt ist“, meinte Tofutown-Anwalt Michael Beuger.

Die Richter hat das jedoch nicht überzeugt. Eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher könne nicht ausgeschlossen werden, schrieben sie. Die EU-Regelungen seien sinnvoll: Sie schafften Klarheit und faire Bedingungen für Erzeuger, Händler sowie Verbraucher und stellten gleiche Qualitätsstandards sicher.

Für die "Kokosmilch" gibt es eine Ausnahme

Allerdings gibt es Ausnahmen von der Regel - manche Pflanzenprodukte dürfen Milchbegriffe im Namen führen. Es geht dann um „Erzeugnisse, deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist“ oder bei denen „die Bezeichnungen eindeutig zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft verwandt werden“. Ein Beispiel: „Kokosmilch“. Was genau auf der Liste steht, variiert aber je nach Sprachraum. Tofu und Soja jedenfalls seien dort nicht aufgeführt, betonten die Richter.

Die Tatsache, dass es für Hersteller veganer oder vegetarischer Fleisch- oder Fischalternativ-Produkte keine vergleichbaren Auflagen gebe wie bei veganer „Milch“, wertete der EuGH nicht als Problem. Es handle sich nun einmal um ungleiche Erzeugnisse, die unterschiedlichen Vorschriften unterlägen. Der Deutsche Bauernverband forderte: „Da (...) zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel“ auf den Markt komme, müsse der Gesetzgeber die Regeln auch hier verschärfen.

Der Milchindustrie-Verband zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Der heutige Tag ist ein bedeutender für den seit nunmehr 30 Jahren bestehenden, europaweiten Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte“, erklärte Geschäftsführer Jörg Rieke. Alexander Anton vom europäischen Dachverband Euromilk ergänzte: „Selbst wenn der Unterschied auf der Packung erklärt wird, dürfen solche pflanzlichen Produkte unsere Milchbegriffe nicht zum Marketing verwenden.“

Auch Bundesernährungsminister Christian Schmidt sieht das Urteil als gutes Signal für die Verbraucher. „Neue Produkte, die herkömmliche tierische Produkte nachempfinden, sollten eine eigene Kennzeichnung haben“, sagte der CSU-Politiker.

Als „bedauerlich, aufgrund des strikten Wortlautes der Verordnung aber erwartbar“ bezeichnete der Vegetarierbund Deutschland (Vebu) das Urteil. Dem normalen Verbraucherverständnis widerspreche es. Tofutown sieht sich trotz seiner juristischen Niederlage als Gewinner. „Wir betrachten uns (...) als Sieger der Herzen, weil wir so viel positives Feedback erhalten haben und niemand den Sinn der gesetzlichen Regelung wirklich versteht“, erklärte Geschäftsführer Bernd Drosihn. (dpa)

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