Tagesspiegel Plus
Von Vorsorgevollmacht bis Patientenverfügung: Was Sie für den Ernstfall regeln sollten
Formulare gibt es im Internet, doch viele Verfügungen sind fehlerhaft. Worauf Sie achten müssen und wer Ihnen zur Seite steht.
Von Heike Jahberg
Wenn Ulrich Schellenberg für Mandanten ein Testament aufsetzt, kommt am Ende immer häufiger eine Bemerkung. Man brauche auch noch eine Patientenverfügung, heißt es. „Seit Corona denken die Menschen weiter“, sagt der Berliner Notar und Rechtsanwalt.
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