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UMTS-Erlöse: Wahrscheinlich keine Steuerrückzahlungen

Dem deutschen Fiskus drohen voraussichtlich keine milliardenschweren Steuerrückzahlungen aus den Versteigerungserlösen für die UMTS-Mobilfunklizenzen.

Luxemburg - Die Einnahmen enthielten keine Mehrwertsteuer, hieß es in einem beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegten Rechtsgutachten zu vergleichbaren Fällen in Großbritannien und Österreich. Die klagenden Unternehmen wollten dagegen eine angeblich enthaltene Mehrwertsteuer mit ihren laufenden Steuerpflichten verrechnen. Das abschließende Urteil wird für den kommenden Winter erwartet. Dabei ist der EuGH nicht an die Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber in den allermeisten Fällen.

In Deutschland hatten im Sommer 2000 sechs Telekom-Unternehmen UMTS-Lizenzen für insgesamt 51 Milliarden Euro ersteigert. Großbritannien hatte im gleichen Jahr umgerechnet 38 Milliarden Euro und Österreich 800 Millionen Euro erlöst. Die Unternehmen meinten, in den von ihnen verlangten Geldern sei eine Mehrwertsteuer enthalten; diese könnten sie als so genannte Vorsteuer von ihrer laufenden Mehrwertsteuer-Schuld abziehen. Die Telekom-Tochter T-Mobile Austria und weitere Unternehmen reichten entsprechende Klagen ein. Ein Erfolg würde in Deutschland zu Steuerrückforderungen der Unternehmen von gut sieben Milliarden Euro führen, in Großbritannien von umgerechnet 5,7 Milliarden und in Österreich von 133 Millionen Euro.

Davon bleiben die öffentlichen Haushalte aber wohl verschont. Die so genannte Generalanwältin Juliane Kokott kommt in ihrem Rechtsgutachten zwar zu dem Ergebnis, die Versteigerungen seien wirtschaftliche Aktivitäten gewesen. Mehrwertsteuer sei trotzdem nicht enthalten, weil die Lizenzen im Rahmen der staatlichen Aufgaben vergeben worden seien. Diese seien von der Mehrwertsteuer ausgenommen, und zwar unabhängig davon, ob der Erlös durch normale Gebühren oder wie hier durch eine Versteigerung erzielt worden sei. Dass es dadurch zu Wettbewerbsverzerrungen kommen könne, sei nicht ersichtlich. (tso/AFP)

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