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Tagesspiegel Plus
Wegfall der Kabel-TV-Umlage: Mehr Freiheit, aber auch höhere Kosten
Am 1. Juli 2024 können Vermieter den Kabel-TV-Anschluss nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Das stellt Vermieter und Mieter vor eine große Herausforderung. Wie Sie sich schon jetzt vorbereiten.
Von Kurt Sagatz
Stand:
Im Juli 2024 endet das Nebenkostenprivileg. Das bedeutet: Wohnungsvermieter können die Gebühren für den TV-Anschluss nicht mehr auf die Betriebskosten umlegen. Bislang war das möglich. Die Mieter profitierten davon, dass die Vermieter mit den TV-Anbietern günstige Konditionen vereinbaren konnten. Der Nachteil: Die Mieter konnten nicht selbst entscheiden, auf welchem Weg sie ihr TV-Programm beziehen wollten. Künftig haben sie die Qual der Wahl.
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