Wirtschaft: Weniger Hartz IV nach Lottogewinn
Wenn Hartz-IV-Empfänger beim Lotto gewinnen, schmälert das ihre staatliche Unterstützung. Der Gewinn wird als Einkommen angerechnet.
Wenn Hartz-IV-Empfänger beim Lotto gewinnen, schmälert das ihre staatliche Unterstützung. Der Gewinn wird als Einkommen angerechnet. Über ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az: L 19 AS 77/09) informierte jetzt die Deutsche Anwaltauskunft. Der Kläger hatte in der Lotterie „Aktion Mensch“ 500 Euro gewonnen. Gegen die Anrechnung auf seine Hartz-IV-Bezüge hatte er erfolglos Widerspruch erhoben.hej