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Wirtschaft: Wer die Kasse wechselt, kann jeden Monat bis zu 65 Euro sparen

Billige Krankenkassen sind nicht unbedingt schlechter als ihre teureren Konkurrenten, sagt die Stiftung Warentest

In den letzten Wochen des alten Jahres haben viele Krankenkassen noch einmal ordentlich zugeschlagen und ihre Beitragssätze nach oben geschraubt. Happige 14,4 Prozent beträgt der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Kassen derzeit. Doch Kasse ist nicht gleich Kasse. Allein in Berlin liegen zwischen den billigsten Anbietern, der BKK Essanelle und der Taunus BKK (Beitragssatz: jeweils 11,9 Prozent), und der teuersten Kasse, der BKK Berlin (Beitragssatz: 15,7 Prozent), Welten. Das macht sich auf der Gehaltsabrechnung bemerkbar – je höher das monatliche Bruttogehalt, desto deutlicher die Unterschiede. Bei einem Versicherten, der mit einem Bruttomonatsgehalt von 3450 Euro an der Beitragsbemessungsgrenze liegt und damit den Höchstsatz zahlen muss, kassiert die BKK Berlin stolze 541,65 Euro. Bei der Billig-Konkurrenz wären es dagegen nur 410,55 Euro im Monat. Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Ausgaben für die Krankenversicherung hälftig teilen, würden beide von einem Wechsel mit rund 65 Euro monatlich profitieren. Weitere Rechenbeispiele finden Sie in der nebenstehenden Tabelle.

Sind Versicherte bei teureren Kassen besser aufgehoben? Die Stiftung Warentest hat mehr als 200 Krankenkassen getestet, die sich allgemein geöffnet haben, bei denen sich also jedermann versichern kann. Ergebnis: „Manchmal haben günstigere Kassen sogar bessere Leistungen als Konkurrenten mit hohem Beitragssatz“, schreiben die Tester. Hinzu kommt, dass die meisten Leistungen der Krankenkassen gesetzlich vorgeschrieben und damit bei allen Kassen gleich sind. Über diese Standardangebote hinaus können sich die Krankenkassen aber mit so genannten Modellvorhaben profilieren. Diese Projekte sind zeitlich befristet. Die Kasse muss in ihrer Satzung festlegen, wie lange das Projekt dauert und welche Versicherten daran teilnehmen können.

Kassen, die den strengen Regeln für Modellvorhaben ausweichen wollen, können Zusatzleistungen auch in flexibleren Formen anbieten (Vertragsleistungen). Möglich ist dann aber, dass bestimmte Behandlungsformen nur bezahlt werden, wenn die Versicherten spezielle Praxen oder Krankenhäuser aufsuchen. Tipp der Tester: Will Ihre Kasse Behandlungen nicht bezahlen, die nicht zum gesetzlichen Pflichtkatalog gehören, sollten Sie sich an die Praxis wenden, die die Behandlungen anbietet, und erfragen, welche Kasse die Kosten übernimmt. Dies erleichtere die Verhandlungen mit der eigenen Versicherung.

Betroffene könnten aber auch einfach die Kasse wechseln. Das geht jederzeit. Allerdings gilt seit dem 1. Januar 2002: Wer seine gesetzliche Krankenkasse gewechselt hat, ist an seine neue Wahl 18 Monate lang gebunden. Diese Bindung entfällt, wenn die Kasse ihren Beitragssatz erhöht.

Kündigung nach Beitragserhöhungen

In diesem Fall haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht und können zum Ende des übernächsten Monats nach der Kündigung zur Konkurrenz wechseln. Wer wechseln will, sollte aber sicherheitshalber die neue Krankenkasse anrufen, raten die Tester: Denn die Kassen sind nicht verpflichtet, von sich aus Mitglieder oder Interessenten auf bevorstehende Preiserhöhungen hinzuweisen. Daher sollten Wechselwillige vor der Kündigung bei der neuen Kasse ausdrücklich nachfragen, ob der aktuelle Beitrag auch zum Zeitpunkt Ihres Beitritts noch gilt.

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