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Banner gegen die AfD an der Fassade der TU Berlin.

© Martin Ballaschk

Update

AfD-Beschwerde über die TU Berlin: Hat Präsidentin Geraldine Rauch die Neutralität verletzt?

An der Technischen Universität Berlin trafen sich im November die „Studis gegen Rechts“, um gegen die AfD zu mobilisieren. Auf Beschwerde der AfD hin prüfte die Senatsverwaltung den Vorwurf, die TU habe gegen das Neutralitätsgebot verstoßen.

Stand:

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft weist nach einer Prüfung den Vorwurf zurück, die Präsidentin der Technischen Universität Berlin habe gegen das für Beamte geltende Neutralitätsgesetz verstoßen. Dies berichtete Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) am Montag im Wissenschaftsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.

Auf die Frage, von wem der Vorwurf ausging, antwortete die Senatsverwaltung für Wissenschaft dem Tagesspiegel: „Die AfD hat gegen die Präsidentin der TU Berlin eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot eingereicht.“ Daraufhin sei dies geprüft worden.

Der Vorwurf bezieht sich auf eine Veranstaltung der Gruppe „Studis gegen Rechts“ am 12. November 2025. Die Gruppe hatte zu „Aktionskonferenzen“ an den Berliner Hochschulen eingeladen, um für eine Blockade des Treffens zur Gründung einer neuen AfD-Jugendorganisation im selben Monat zu mobilisieren.

An der Freien Universität (FU) und an der Humboldt-Universität (HU) konnten die Aktionstreffen der Studis gegen Rechts nicht stattfinden. An der TU wurde die Veranstaltung unter Auflagen zugelassen.

Der AfD-Abgeordnete Martin Trefzer hatte sich im Ausschuss und im Plenum des Abgeordnetenhauses darüber beschwert. Er sieht in der Duldung den Grundsatz verletzt, dass Hochschulen die Chancengleichheit aller Parteien wahren müssen.

Im Plenum vor der Weihnachtspause hatte Czyborra auf Trefzers Beschwerde hin die Hochschulen verteidigt und auf deren Autonomie verwiesen. Sie hatte aber auch eingeräumt: „Es gibt Hinweise darauf, dass diese Auflagen nicht gehalten wurden und es zu einer Verletzung der Neutralitätspflicht gekommen sein könnte.“ Daraufhin versprach sie eine Prüfung des TU-Vorgehens.

Nun sei ihre Verwaltung zum Ergebnis gekommen, „dass es sich nicht um einen Verstoß der Präsidentin der TU gegen das Neutralitätsgesetz handelt“, sagte Czyborra am Montag. Das gelte für die von Studierenden durchgeführte Veranstaltung gegen den Gründungskongress der Jugendorganisation der AfD in Gießen sowie für das geduldete Banner an einem Gebäude der TU.

Dort hing in der Zeit das Banner „AFD-JUGEND STOPPEN! Gießen 29.11. widersetzen.com“. Die Berliner AfD hatte bereits versucht, vor dem Verwaltungsgericht Berlin dagegen vorzugehen. Einen entsprechenden Eilantrag lehnten das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht aber im Dezember ab. Dem Anspruch auf Chancengleichheit, den die AfD geltend machen will, stellte das Gericht die Meinungsfreiheit der Studierenden und das Selbstverwaltungsrecht der Hochschule gegenüber.

Czyborra erklärte nun zur Einschätzung der Wissenschaftsverwaltung: „Aus dem beamtenrechtlichen Neutralitätsgebot folgt nicht, dass Universitäten ein politikfreier Raum sein sollen.“ Es gebiete vielmehr, den politischen Diskurs der Studierenden „nicht durch paternalistisches Eingreifen zu beschneiden“. Auch könne die Meinung einer Gruppe von Studierenden in aller Regel nicht der Uni-Leitung zugerechnet werden.

Es sei weiterhin mit dem Neutralitätsgebot vereinbar, politischen Veranstaltungen an den Hochschulen eine Bühne zu geben, „solange daran kein zielgerichteter Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien zu erkennen ist“. Laut Czyborras Erklärung ist es zudem kein „Dienstvergehen“, dass TU-Präsidentin Rauch die Debatte an der TU erlaubte und währenddessen nicht eingriff.

Studis gegen Rechts forderten auf Flyer, die AfD-Jugend zu stoppen

Zu der „Aktionskonferenz“ der Studis gegen Rechts hatte es zwar Flyer und Postings in den Sozialen Medien gegeben, die explizit die Aufforderung ,AfD-Jugend Stoppen’ enthielten und wegen der die AfD offenbar ihre Chancengleichheit verletzt sah.

Die Senatsverwaltung sieht dennoch keinen Dienstverstoß Rauchs, selbst wenn sie diese Flyer vorab gesehen haben sollte. „Es könnte nicht unterstellt werden, dass die Präsidentin nicht genauso vorgegangen wäre, wenn es sich um eine Veranstaltung gegen die Politik einer anderen Partei gehandelt hätte.“

Dass sich andere Uni-Leitungen, also von HU und FU, anders entschieden hätten, habe „keine Indizwirkung für das Handeln der Präsidentin der TU Berlin“, belaste sie also nicht.

Der Verfassungsschutz schätzt die neue AfD-Jugend als nicht weniger radikal als den Vorgänger, die „Junge Alternative“, ein. Ihr Chef, der Brandenburger Jean-Pascal Hohm, ist eng mit der rechtsextremen Szene vernetzt.

Im Zuge des Bündnisses „Widersetzen“ kamen zehntausende Demonstrierende am 29. November 2025 nach Gießen. Nach einer Verzögerung wurde die „Generation Deutschland“ gegründet.

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