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Berufungen von Profs: Senat schritt dreimal ein
In der Wahlperiode seit 2021 griff die Wissenschaftsverwaltung in Berlin nur dreimal in Berufungsverfahren von Professoren ein, ergibt die Antwort auf eine Anfrage der CDU.
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Die Wissenschaftsverwaltung ist in der Wahlperiode seit 2021 nur dreimal als Rechtsaufsicht in Berufungsvorgänge auf Professuren an Berliner Hochschulen eingeschritten. Das ergibt die Antwort von Staatssekretärin Armaghan Naghipour (parteilos, für die Grünen) auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Adrian Grasse.
Die Rückgabe von zwei Berufungsakten erfolgte wegen der Besorgnis der Befangenheit eines oder mehrerer Mitglieder der Berufungskommission, heißt es in der Antwort.
Im dritten Fall fehlte der Erstplatzierten die erforderliche, außerhochschulische Berufserfahrung. Die Hochschule hätten die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Ein Eingriff in die Autonomie der Hochschulen liege nicht vor, da es keine Beanstandung ohne rechtliche Grundlage gab.
Grasse hatte die Frage in Bezug auf einen Tweet der Staatssekretärin gestellt. Diese hatte getwittert: „Wir nehmen unsere Rechtsaufsicht ernst. Nahezu Geschlechterparität bei den Berufungen auf Professuren in Berlin, seit wir im Amt sind.“
Für Grasse enstand so der Eindruck, die Gleichstellungsbemühungen der Hochschulen seien vor allem auf das Einschreitens des Senats zurückzuführen. Die Unis hätten das als Affront empfunden, erklärte Grasse. Die Antwort zeige jetzt, dass dem keineswegs so gewesen sei.
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