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Mit dem Fahrrad unterwegs in der Corona-Krise.

© Julian Stratenschulte/dpa

Corona-Richtlinien: Fahrradreparaturen bleiben erlaubt, Verkauf nicht

Der Wille zum Radfahren ist da, aber das Rad ist kaputt? Reparaturen sollen nach Branchenangaben trotz der neuen Einschränkungen im Geschäftsleben möglich bleiben. 

Die neuen Corona-Richtlinien, die eine Schließung zahlreicher Geschäfte vorsehen, betreffen auch den Fahrradhandel, aber das Reparieren von Fahrrädern soll weiterhin möglich sein. 

Die Verbände der Fahrradwirtschaft versicherten am Dienstag in einem gemeinsamen Statement, dass die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus begrüßt würden. 

„Wir gehen in der Umsetzung davon aus, dass Fahrradwerkstätten ihre Dienstleistungen weiter anbieten können“, heißt es in der Erklärung. 

„Schließlich wird das Fahrrad in den nächsten Wochen neben dem Auto das wichtigste Verkehrsmittel sein, da es infektionssicher von jedermann genutzt werden kann.“

Am Vortag hatten Bund und Länder vereinbart, dass eine Vielzahl von Geschäften geschlossen werden muss.

3000 eingetragene Handwerksbetriebe 

Supermärkte und andere Läden, die zur Versorgung der Menschen dienen, dürfen allerdings offen bleiben. Außerdem heißt es, dass Dienstleister und Handwerker ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können.

Nach Angaben des Verbands des Deutschen Zweiradhandels gibt es in Deutschland etwa 3800 Verkaufsstellen von Fachhändlern - darunter seien rund 3000 eingetragene Handwerksbetriebe, die Reparaturen anbieten. (dpa)

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