Tagesspiegel Plus
Globulisierte Gesetze: Wer von den Sonderregeln für Homöopathie profitiert
Zucker und Alkohol dürfen im Supermarkt verkauft werden, homöopathische Globuli und Tinkturen aber nicht. Das diene der Patientensicherheit, sagt die Bundesapothekerkammer. Ist das wirklich so?
Die einen lehnen sie als esoterischen Humbug ab, die anderen schwören auf ihre Heilkraft – seit über 200 Jahren schlagen die Wellen hoch, wenn es um Homöopathie geht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Diskussion um die alte Heilslehre kürzlich neu angefacht, als er ankündigte, Krankenkassen die freiwillige Erstattung homöopathischer Behandlungen zu verbieten.
- showPaywall:
- true
- isSubscriber:
- false
- isPaid:
- true
- showPaywallPiano:
- true