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Nach Vorwürfen gegen Kanzleramtsminister: Helge Braun behält Doktortitel, muss aber nacharbeiten
Kanzleramtsminister Helge Braun darf seinen Doktortitel behalten. Eine Täuschungsabsicht liege nicht vor, so die Uni Gießen.
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Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) darf seinen Doktortitel behalten. Ein Entzug des Titels komme nicht in Betracht, teilte die Universität Gießen nach Abschluss einer Überprüfung am Mittwoch mit. Eine Täuschungsabsicht, die eine solche Maßnahme rechtfertigen würde, habe nicht vorgelegen.
Die Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität habe allerdings an einigen Stellen formale Fehler in der Dissertation, festgestellt, hieß es mit Verweis auf den Abschlussbericht der Kommission.
Eine Einzelperson hatte Ende Januar Vorwürfe zu der Dissertation, die Braun im Jahr 2007 in Gießen vorlegte, an die Universität herangetragen. Die Hochschule überprüfte die Arbeit daraufhin nach einem standardisierten Verfahren. Die Vorwürfe bezogen sich auf das Verhältnis zwischen Brauns Doktorarbeit und einer zuvor erschienenen Publikation mit Braun als Co-Autor sowie auf mögliche Überschneidungen mit anderen Schriften.
Die Kommission sei insgesamt zu dem Ergebnis gelangt, dass in der Dissertation die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Vorpublikation von Braun „selbstständig weiterentwickelt und verfestigt worden sind“, erklärte die Universität. An einigen Stellen fehlten jedoch detaillierte Einzelnachweise zu der früheren Publikation, so dass „ein wissenschaftliches Fehlverhalten gemäß Satzung“ vorliege. Braun werde daher auferlegt, die Dissertation an diesen Stellen zu korrigieren. Dafür hat er sechs Monate Zeit.
Die Doktorarbeit trägt den Titel „Einfluss intraoperativer Tachykardien auf die postoperative Prognose“. Braun hatte von 1994 bis 2001 Medizin in Gießen studiert. Bis 2009 arbeitete er am Gießener Uniklinikum, danach wurde er Mitglied des Bundestags. (epd)
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