zum Hauptinhalt
Passanten vor dem Hauptgebäude der Humboldt-Universität.

© imago/Seeliger

Institut für Islamische Theologie: HU stimmt Islam-Profs zu

Der nächste Schritt beim Islam-Institut an der Humboldt-Universität: Der Akademische Senat hat jetzt vier Professuren für freigegeben.

Vor Kurzem beschloss die Humboldt-Universität endgültig die Gründung ihres Islam-Instituts – jetzt ist auch der erste Schritt genommen, um Professuren für die Islamische Theologie einzurichten. Der Akademische Senat der HU hat am Dienstag den Antrag zur Freigabe von vier entsprechenden Stellen beschlossen. Es handelt es sich um Professuren für die Bereiche Islamische Textwissenschaft, Islamisches Recht in Geschichte und Gegenwart, Islamische Religionspädagogik und Islamische Philosophie.

Über die Freigabe der Professuren wurde im AS nach den erbitterten Auseinandersetzungen der vergangenen Monate am Dienstag nicht mehr diskutiert. Bei der Abstimmung gab es eine Gegenstimme des Studierendenvertreters Joao Fidalgo. Die Studierenden hatten sich wie andere Kritiker auch vehement gegen die Zusammensetzung des Beirats gewehrt, in dem nur konservative Islamverbände vertreten sein sollen. Zuletzt hatte noch einmal das HU-Studierendenparlament die Einrichtung des Instituts abgelehnt.

Berufungslisten sollen Ende des Wintersemesters stehen

Laut Michael Borgolte, dem Gründungsdirektor des Instituts, werden die Stellen jetzt im August ausgeschrieben. Läuft alles glatt, sollen die Berufungslisten zum Ende des Wintersemesters 2018/19 stehen. Die Berufungsverfahren laufen in mehreren Stufen. Sie werden über die Philosophische Fakultät erfolgen, die die Federführung übernommen hat. Zunächst nimmt sich eine Berufungskommission der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten an. Die Zusammensetzung der Kommission steht nach Auskunft von Borgolte bereits fest. Ihr gehören 23 Mitglieder an. Darunter sind zwölf Professorinnen und Professoren, von denen acht aus der HU kommen. Vier sind externe Professoren, vor allem Islamtheologen. Die restlichen Mitglieder stellen die anderen Statusgruppen der Uni.

Die Kommission stellt schließlich Berufungslisten mit den besten Kandidaten für jede Professur auf. Die muss dann auch der AS absegnen – und am Ende ebenfalls der umstrittene Beirat des Instituts. Erst danach kann die HU mit den ausgewählten Kandidaten über eine Berufung verhandeln.

Der Beirat hat kein Vorschlagsrecht

Wie werden Entscheidungen im Beirat getroffen? In dem Gremium sitzen neben den drei Vertretern der Islam-Verbände auch zwei unabhängige Professorinnen oder Professoren muslimischen Glaubens, wobei Namen noch nicht feststehen. Das Gremium muss Beschlüsse immer mit einer Zweidrittelmehrheit fassen. Benötigt werden daher vier der fünf Stimmen für eine Entscheidung, also mindestens auch immer eine unabhängige Stimme. Sollte ein Kandidat im Beirat keine Zustimmung finden, muss explizit über seine Ablehnung abgestimmt werden – wofür die Verbandsvertreter eben auch einen Unabhängigen gewinnen müssten. Findet sich für einen Kandidaten weder Zustimmung noch Ablehnung, gilt er nach sechs Monaten ohne Entscheidung automatisch als angenommen. So soll eine Blockade verhindert werden.

Ebenfalls zustimmen muss der Beirat der Einrichtung von Studiengängen mit bekenntnisgebundenen Inhalten, Studien-, Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen. Ein eigenes Vorschlagsrecht hat der Beirat hier aber ebenso wenig wie bei den Professuren. Seine Zustimmung versagen darf der Beirat in allen Fällen nur aus religiösen Gründen – und muss das dann schriftlich begründen.

Zusätzlich hat die HU beim BMBF zwei Forschungsprofessuren für Islamische Ideengeschichte und vergleichende Theologie beantragt. Zum Wintersemester 2019/20 soll das Institut seine Arbeit starten.

Zur Startseite