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Lieber mal nichts twittern? TU-Präsidentin Geraldine Rauch hätte sich viel Ärger ersparen können.

© Montage: Tagesspiegel | Getty Images, freepik

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Jurist über TU-Präsidentin Geraldine Rauch: „Es gibt sicherlich gravierendere Dienstvergehen“

Kann die Präsidentin im Amt bleiben? Müssen Studierende, die Unigebäude besetzen, mit der Exmatrikulation rechnen? Max-Emanuel Geis über die Grenzen der Meinungsfreiheit an Hochschulen.

Stand:

Herr Professor Geis, Studierende besetzen Hochschulen, weil sie Israels Vorgehen im Gaza-Streifen kritisieren. Die Präsidentin der TU Berlin, Geraldine Rauch, hat antisemitische Tweets gelikt. Ist das noch von der Meinungsfreiheit gedeckt?
Ja, grundsätzlich sind solche Aktionen vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit erfasst. Aber Grundrechte wie die Meinungsfreiheit können durch Gesetze eingeschränkt werden. Im Fall von Frau Rauch ist es so, dass sie als Beamtin gegenüber dem Staat Loyalitäts- und Neutralitätspflichten hat. Beamte unterliegen zudem dem Mäßigungsgebot, sie dürfen also nicht jede Meinung herausposaunen.

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