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ChatGPT wird auch von Studierenden und Dozenten an den Hochschulen genutzt.

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KI in Berliner Forschung und Lehre: Bislang wird auf Eigenverantwortung gesetzt

Wie die Berliner Unis die Nutzung von ChatGPT gestalten und regulieren, dafür gibt es noch keine zentrale Strategie. Eigene KI-Forschung an den Hochschulen soll aber auch den Umgang mit solchen Tools erhellen.

Seitdem im November vergangenen Jahres die neueste Version von ChatGPT veröffentlicht wurde und als Textgenerator in verschiedensten Bereichen genutzt wird, stehen auch die Hochschulen unter Druck, sich zur Verwendung des Bots in Forschung und Lehre zu positionieren.

Die Berliner Wissenschaftsverwaltung sieht die Verantwortung, eine Strategie im Umgang mit ChatGPT zu finden, bislang in erster Linie bei den Universitäten. Diese würden bereits in eigenen sowie zentralen Arbeitsgruppen und Angeboten für Lehrende die Nutzung erkunden und Leitlinien arbeiten. Das geht aus einer Anfrage von Adrian Grasse, dem wissenschaftspolitischen Sprecher der CDU, zu den „Herausforderungen und Chancen durch KI und ChatGPT an Hochschulen“ hervor.

Grasse wollte von der Senatsverwaltung wissen, ob es an den Unis bereits Vorgaben für die Nutzung von ChatGPT beispielsweise bei Hausarbeiten gibt und ob Texte gekennzeichnet werden müssen, die mithilfe solcher KI-Tools erstellt wurden. Die Senatsverwaltung verwies hier auf die Autonomie der Hochschulen, was die Anpassung von „Lehre und Prüfung“ an neue Bedingungen angeht. Bislang würden für schriftliche Arbeiten „die üblichen Regelungen für Zitationen und Belege bzw. zur Kennzeichnung von Inhalten, die nicht selbst erstellt wurden“ gelten. Ob und wie die Studierenden die Tools für Prüfungsleistungen nutzen dürften, könnten die Lehrenden je nach Lehrveranstaltung festlegen.

Ob ChatGPT bereits an Berliner Hochschulen „wettbewerbsverzerrend“ oder mit Täuschungsabsicht eingesetzt wurde, werde von der Verwaltung nicht zentral erfasst. Den Hochschulen seien derzeit noch keine derartigen Fälle bekannt.

Leitlinien müssen noch erarbeitet werden

Dass Studierende mit dem Tool experimentieren, um sich Informationen zusammenzustellen, davon kann man indes ausgehen. Wie berichtet beschäftigt das Thema die Berliner Hochschulen bereits intensiv, konkrete Leitlinien dazu hat jedoch erst die Hertie School of Governance formuliert. Auch die Wissenschaftsverwaltung betonte, die Unis wie auch das Berliner Zentrum für Hochschullehre reagierten mit Infoveranstaltungen, Weiterbildungsangeboten und Workshops, um Lehrende und Studierende für die neuen Möglichkeiten „zu sensibilisieren“.

Bundesweite Orientierung gibt seit Anfang März auch ein vom Land Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur ChatGPT-Nutzung an Unis, das öffentlich einsehbar ist. Hier heißt es zur Frage der Urheberschaft von Texten, in die KI-generierte Infos einfließen, sie könne weiterhin bei den Studierenden liegen, solange sie dabei „eine in erheblichem Maße geistige Eigenleistung“ erbringen. Lehrende hingegen müssten dem Gutachten nach aufpassen: Gibt man Prüfungstexte in einer KI-Software ein, die diese etwa selbst als Trainingsdaten weiterverwendet, verletzt man das Urheberrecht der Prüflinge.

Maschinelles Lernen wird auch in Berlin erforscht

Vorteilhaft könnten die KI-Systeme für die Unis unter anderem in Informationsdiensten wie der Studienberatung oder bei der Lernunterstützung sein. Auch Datenmengen könnten so effizienter aufbereitet und ausgewertet werden – solche Projekt befänden sich allerdings noch in einem „explorativen Stadium“, würden zum Teil an den Hochschulen aber schon erforscht.

Das Land Berlin habe acht Millionen Euro im Jahr eingeplant, um den Einsatz und die Weiterentwicklung von Chatbots und KI-gestützter Software zu erforschen, geht aus der Anfrage zudem hervor. Zum größten Teil fließe die Förderung in das Berlin Institute for the Foundations of Learning and Data (BIFOLD) an der TU, das Grundlagenforschung etwa im Bereich Big Data und maschinellem Lernen betreibt. Die drei Unis, die Charité und das Weizenbaum-Institut widmeten ihre KI-Forschung aktuell vor allem der „Technologieentwicklung und Anwendungsfragen“, so die Senatsverwaltung – weniger hingegen deren Auswirkungen.

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