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Studierenden in grünen Kitteln stehen in einem Operationssaal um eine Übungspuppe herum.

© picture alliance / dpa

Promotionen in der Medizin: Kompromiss beim Dr. med.

Die Universitäten wollen die medizinische Promotion qualitativ verbessern - und damit ihren Ruf. Doch die Doktorarbeit kann weiterhin studienbegleitend angegangen werden.

Medizinstudierende, die promovieren wollen, fangen meist damit früh an. Sie haben den Dr. med. gerne zum Studienabschluss nach sechs Jahren; vor Beginn der Facharztausbildung. Dass der wissenschaftliche Wert der Dissertation leidet, wenn in der Forschung unerfahrene Studierende sich nebenbei ein wenig komplexes Thema vornehmen, ist für jene hinnehmbar, die in erster Linie als Frau oder Herr Doktor vor den Patienten bestehen wollen. Doch damit soll bald Schluss sein, zumindest laut einer Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

Vom Europäischen Forschungsrat nicht anerkannt

Die Uni-Chefs konstatieren dabei, dass medizinische Dissertationen in der Kritik sind, weil sie vielfach nicht die Anforderungen an eine wissenschaftliche Forschungsarbeit erfüllen. Insbesondere gelte es, auf den Ausschluss deutscher Antragsteller mit dem Dr. med. durch den Europäischen Forschungsrat (ERC) zu reagieren. Zugelassen sind sie nur dann, wenn sie eine Position nachweisen, die ein Äquivalent zu einem angloamerikanischen PhD erfordert. Deshalb solle die medizinische Promotion in Deutschland künftig „wie in anderen Fächern selbstverständlich, nach Abschluss des Studiums verfasst“ werden, heißt es in der HRK-Empfehlung.

Ausgelagert wird nur die Endphase der Promotion

Doch gleichzeitig wollen die Rektoren eine „promotionsvorbereitende Phase“ ins Studium einbauen, in der die Studierenden in wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken eingeführt werden und eine „wissenschaftliche Studienarbeit“ anfertigen. Diese könne dann „Grundlage einer Promotionsarbeit werden“. In einer „weiteren Promotionsphase nach Abschluss des Studiums“ solle dann die „Fertigstellung des Promotionsvorhabens“ erfolgen.

Aus dem Studium verpflichtend ausgelagert wird also nur die Endphase der Promotion. Eine „strukturierte Promotionsbetreuung“ soll sowohl Studierenden wie Doktoranden zugutekommen. Gleichwohl pocht die HRK darauf, dass die Promotionsvorbereitung nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird. Die Studienunterbrechung solle durch ein Stipendium finanziert werden, das „Voraussetzung für die Aufnahme in ein postgraduales Promotionsprogramm sein sollte“.

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