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Bildungsdeal der großen Koalition: Mehr Bund für die Unis: Die SPD hat Angst vor einer Länderblockade

Nach langem Streit hat sich die große Koalition über die Bildungsmilliarden und über eine Grundgesetzänderung geeinigt. Nun gibt es neue Konflikte

Nach monatelangem Streit mit den Ländern hat sich die große Koalition wie berichtet über die Verteilung der Bildungsmilliarden und über eine Grundgesetzänderung geeinigt. Doch schon gibt es neue Konflikte. Die SPD-Fraktion im Bundestag ist unzufrieden mit dem Formulierungsvorschlag für das geänderte Grundgesetz. Dieser Formulierung nach, die Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) schon in die Koalitionsvereinbarung eingebracht hatte, soll der Bund die Forschung von Hochschulen anders als bisher nicht nur über zeitlich befristete Programme, sondern dauerhaft fördern können. Das ist durchaus im Sinne der SPD-Fraktion. Doch es stört sie, dass dem Textentwurf nach entsprechende Entscheidungen nur mit Zustimmung aller 16 Länder getroffen werden dürfen.

Hörsaal mit Studierenden
Der Bund soll dauerhaft Hochschulen fördern können - aber nur, wenn alle Länder zustimmen, heißt es im Entwurf für das neue Grundgesetz.

© dpa

Die SPD-Fraktion kann „mit dem vorgeschlagenen Gesetzestext nicht zufrieden sein“, schreibt darum Hubertus Heil, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, am Dienstag an seine Fraktion. Hintergrund ist die Befürchtung, Pläne für die Hochschulen könnten nur schwer umsetzbar sein, wenn Einstimmigkeit verlangt wird. Schon ein einziges Land könnte sie stoppen.

Dazu könnten sich bestimmte Länder sogar aufgefordert fühlen. Denn in der Vereinbarung, die die Spitzen der Regierungsparteien am Montagabend beschlossen haben, heißt es ausdrücklich, dass fortan den forschungsschwachen Ländern aufgeholfen werden muss: „Bund und Länder haben ein gemeinsames Interesse daran, bei Neuinvestitionen auch bestehende regionale strukturelle Ungleichgewichte in der deutschen Forschungslandschaft zu verringern.“ Sobald sich also ein forschungsschwaches Land – etwa Mecklenburg-Vorpommern – in diesem Sinne übergangen fühlt, könnte es sich seine Zustimmung zu einer Vereinbarung teuer abkaufen lassen. Die Zustimmung aller 16 Länder ist nach der noch geltenden Verfassung bei Bund-Länder-Programmen an Hochschulen nötig. Die SPD-Fraktion will sich aber bei der Verfassungsänderung an dem Verfahren für die außeruniversitäre Forschung orientieren. Hier muss es der Verfassung nach keine Einstimmigkeit geben. In der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) reicht meist schon die einfache Mehrheit. Allerdings würde auch die Forschung der außeruniversitären Einrichtungen gemäß dem Textvorschlag der Union fortan nur noch nach Zustimmung aller Länder gefördert werden können, wie nun aus der SPD-Fraktion moniert wird. Das sei womöglich nur ein Versehen, vermutet man dort. Ebenso missglückt sei die Formulierung „in Fällen überregionaler Bedeutung“, denn sie sei „irreführend“, wie Heil schreibt – vermutlich, weil damit der Eindruck erweckt wird, die Förderung ziele auf bedeutsame Einrichtungen im Sinne einer „Lex Elite“. Schon jetzt befindet sich die Formulierung im Artikel 91b der Verfassung, der nun geändert werden soll. In der Praxis führt sie dazu, dass bei der Förderung großen Themen gegenüber Bedürfnissen einzelner Einrichtungen der Vorrang gegeben wird. Ob die Länder sich das Einstimmigkeitsprinzip abhandeln lassen werden, ist offen. In jedem Falle werden die grün regierten Länder eine große Rolle im Bundesrat spielen, ohne sie kommt es dort nicht zu der nötigen zwei Drittel Mehrheit. In der SPD-Fraktion geht man aber davon aus, dass der Artikel 91b Anfang nächsten Jahres geändert sein wird.

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