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Unser Kolumnist George Turner.

© Mike Wolff

Turners Thesen: Neue Kriterien für die Zulassung zum Medizinstudium

Die Zulassung zum Medizinstudium läuft seit langem falsch. Schuld sind verantwortungslose Entscheider in Politik und Medizin, meint unser Kolumnist.

Das Bundesverfassungsgericht soll es richten: Die Verfassungsmäßigkeit der Nichtzulassung zum Medizinstudium wird angezweifelt. Nach Abzug besonderer Quoten (Härtefälle, Ausländer) werden 20 Prozent der Plätze an die mit den besten Abiturnoten, weitere 20 Prozent nach Wartezeit und 60 Prozent nach den von den Universitäten selbst aufgestellten Kriterien vergeben.

Es sollte gerichtsbekannt sein, dass die Abiturnoten im Ländervergleich, noch nicht einmal innerhalb eines Bundeslandes, in der Regel auch nicht innerhalb einer Stadt bei mehreren ansässigen Schulen vergleichbar sind. Dennoch gehen die ersten 20 Prozent an Bewerber mit der Note 1,0 (oder geringfügig höher). Der Anteil der erfolgreichen Bewerberinnen ist beachtlich, wohl weil Schülerinnen strebsamer und fleißiger sind und mithin besser abschneiden als ihre männlichen Mitschüler.

Fachminister versäumten die Chance, Auswahlkritierien zu verbessern

Weil es als nicht sachgerecht angesehen wurde, dass die Wartezeit ein bestimmendes Element bei der Zulassung sein sollte, hat man die ursprünglich 40 Prozent auf 20 Prozent reduziert und den Rest dem Teil zugeschlagen, über den die Universitäten nach eigens festzustellenden Merkmalen entscheiden können. Diese insgesamt 60 Prozent beziehungsweise ihre Handhabung sind das eigentliche Ärgernis: Auch hier hat die Abiturnote einen überproportionalen Stellenwert. Tests und Auswahlgespräche sind in der Tat zeitaufwendig und kaum realisierbar. Aber einschlägige berufliche Tätigkeiten wie abgeschlossene Krankenschwester- oder Pfleger-Ausbildung werden zu wenig gewichtet.

Es mutet schon widersprüchlich an, wenn einerseits festgestellt wird, dass man, um dem Ärztemangel zu begegnen, Kandidaten aus dem Ausland anwerben müsse, andererseits aber keine Zeit habe, den studentischen Nachwuchs aus dem eigenen Land auszuwählen. Ein Ärgernis ist auch, dass der zuständige (Gesundheits-) Fachminister die Möglichkeiten der Bundesregierung ungenutzt ließ, die Auswahlkriterien für die Zulassung zum Medizinstudium zu verbessern.

Das Verfassungsgericht müsste verbale Ohrfeigen verteilen

Seit Jahren weiß jedermann, dass die Zulassung zum Medizinstudium der Korrektur bedarf. Geredet wurde darüber, gehandelt entweder gar nicht (seitens der politisch Verantwortlichen) oder zu zögerlich und unvollkommen (seitens der Universitätsleitungen und der Medizinischen Fakultäten). Das Bundesverfassungsgericht wird vermutlich den politischen Entscheidungsträgern mit abgewogenen Worten eine Korrektur des Verfahrens aufgeben; angebracht wären verbale Ohrfeigen für die verantwortungslosen Verantwortlichen.
Wer mit dem Autor diskutieren möchte, kann ihm eine E-Mail senden: george.turner@t-online.de

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