NEUE REGELN: Ohne Abi an die Uni
Die Novelle erleichtert beruflich Qualifizierten ohne Abitur den Zugang. Grundlage ist der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom März 2009.
Die Novelle erleichtert beruflich Qualifizierten ohne Abitur den Zugang. Grundlage ist der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom März 2009. Bisher bestand für beruflich Qualifizierte nur ein fachgebundener Zugang, das heißt, sie mussten mit ihrer beruflichen Qualifikation verwandte Fächer studieren. Jetzt öffnet das Gesetz ihnen den allgemeinen Hochschulzugang. Theoretisch wird es möglich, dass ein gelernter Elektrotechniker Latein studiert. In einem verpflichtenden Beratungsgespräch – denn das als diskriminierend empfundene Studium auf Probe entfällt – soll geklärt werden, ob die Kandidaten den Erwartungen ihres Wunschfaches entsprechen können. Die neue Regelung gilt für beruflich Qualifizierte mit „Aufstiegsfortbildung“ (etwa Meister oder Fachschulabsolventen). Für andere beruflich Qualifizierte werden die Hürden gesenkt. Bisher mussten ein Mittlerer Schulabschluss und vier Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden, demnächst reichen drei Jahre. Je nach Prüfungsordnung können berufliche Kompetenzen aufs Studium angerechnet werden. Bislang hat Berlin mit drei Prozent Studierender ohne Abitur bundesweit den höchsten Anteil. akü