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Wahlkampf an der TU Berlin: Präsidentin Rauch und alle vier Gegenkandidaten offiziell nominiert
Alle fünf Anwärter auf das Präsidentenamt an der Technischen Universität Berlin wurden am Mittwoch vom Senat ausgewählt. Theoretisch könnte das Kuratorium am Freitag noch weitere nominieren.
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An der Technischen Universität Berlin (TU) wird es zu einem Fünfkampf um die Präsidentschaft kommen. Alle Bewerberinnen und Bewerber wurden jetzt vom Akademischen Senat nominiert. Das wurde am Mittwochnachmittag im öffentlichen Teil der Sitzung bekannt gegeben.
Bei den Nominierten handelt es sich um TU-Präsidentin Geraldine Rauch, die wiedergewählt werden will. Gegen sie treten an: die TU-Vizepräsidentin Fatma Deniz, die TU-Professorin Steffi Knorn sowie als externe Kandidaten Tim Stuchtey, Direktor des Brandenburgischen Instituts für Gesellschaft und Sicherheit in Potsdam, und Urs Peuker, Professor an der Universität Freiberg.
Zuvor hatten sich die Bewerberinnen und Bewerber den Gremienmitgliedern in einer nicht-öffentlichen Sitzung vorgestellt und deren Fragen beantwortet. Wie viele Stimmen die Kandidaten dann jeweils bei der Abstimmung erhielten, wurde nicht bekannt gegeben.
Für eine Nominierung waren neun Stimmen in dem 25-köpfigen Gremium notwendig, wobei die Professorenschaft mit 13 Mitgliedern die absolute Mehrheit der Stimmen hält. Das Kuratorium, eine Art Aufsichtsrat der Uni, kann am Freitag theoretisch noch zusätzliche Kandidaten nominieren.
Der erste Wahlgang ist für den 26. November terminiert. Es entscheidet dann der 60-köpfige Erweiterte Akademische Senat. Im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der Gremienmitglieder nötig, also 31 Stimmen. In der Woche vor der Wahl findet an der TU eine Wahlarena statt (online wird sie hier übertragen). Dort stellen sich alle Nominierten den Fragen der Unimitglieder.
Sollte kein Bewerber die absolute Mehrheit erreichen, wird ein zweiter Wahlgang am 3. Dezember nötig. Auch hier muss die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht werden. In einem dritten Wahlgang am 4. Dezember reicht dann die einfache Mehrheit der Stimmen aus, hier treten nur noch die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem zweiten Wahlgang an.
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