W-Besoldung: Rektoren wollen eine Reform der Professorengehälter
"W 2-Besoldung nicht amtsangemessen": Nach der dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar hat jetzt die HRK einen Vorschlag gemacht.
Stand:
Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich dafür ausgesprochen, an der im Februar vom Bundesverfassungsgericht als „nicht amtsangemessen“ beanstandeten W-Besoldung festzuhalten. Allerdings müssten die Grundgehälter nicht nur auf der kritisierten Stufe W2 erhöht werden. Die Länder sollten die entsprechenden Gehalts- und Pensionssteigerungen übernehmen und den Vergaberahmen, der vielerorts Leistungszulagen einschränkt, aufheben. Zudem müssten sich die Länder untereinander auf Grundelemente der W-Besoldung einigen. Eine solchermaßen reformierte W-Besoldung sei unabdingbar für die Attraktivität der deutschen Hochschulen, erklärt die HRK. -ry
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