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Anfang April 2025 reiste der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu trotz eines gegen ihn bestehenden Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) nach Budapest, wo er von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán mit militärischen Ehren empfangen wurde. Während Netanjahus Besuch kündigte die ungarische Regierung überraschend den Austritt aus dem IStGH an.

© Getty Images/Janos Kummer

Tagesspiegel Plus

Spielball der Mächtigen: Wer kann sich dem Internationalen Strafgerichtshof entziehen?

Der Internationale Strafgerichtshof soll Kriegsverbrecher zur Rechenschaft ziehen, egal woher sie kommen. Doch der Fall Netanjahu zeigt seine Grenzen auf.

Stand:

Systematische Folter, ethnische Säuberungen, Völkermord – es sind die schwersten Verbrechen, die man sich vorstellen kann. Wer sie begeht, soll juristisch verfolgt werden. Darauf zielt der wichtigste Vertrag in der Geschichte des Völkerstrafrechts ab, das Römische Statut.

Dieses hat gerade einmal knapp vierzig Seiten. Sie enthalten wenig Pathos, dafür vor allem Prozessregeln, Verwaltung, Definitionen. Der erste Artikel schreibt die Errichtung einer Institution vor, die die Verbrechen verfolgen soll: den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH).

Das Römische Statut will ein System installieren: Eine Welt, in der die organisierten Gewaltexzesse der Herrschenden kein Schicksal sind, sondern verfolgbare Straftaten. Seit seiner Gründung ist das Gericht in Den Haag umstritten.

Und in den knapp dreißig Jahren seit der Verabschiedung des Statuts 1998 scheint sein Ideal heute so fern wie selten zuvor. Die Lücke zwischen juristischen Prinzipien und politischer Realität wird immer größer.

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