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Im Jahr 2017 wurden mehr Abgeordnete in den Bundestag gewählt als je zuvor.

© Michael Kappeler/dpa

Tagesspiegel Plus

Überhang- und Ausgleichsmandate: Die Rechenregeln der gelebten Demokratie

Erst- und Zweitstimmen entscheiden bei der Bundestagswahl nicht nur über die Fraktionsgrößen, sondern auch über eine mögliche Rekordgröße des Parlaments.

Der erste Satz im Bundeswahlgesetz lautet: „Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten“. „Abweichungen“ hört sich zunächst nach wenig an. Doch dahinter verbirgt sich ein zunehmendes Problem.

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