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Weil Betroffene fürchten, dass ihnen ihre fehlende Gegenwehr vorgeworfen wird, erstatten sie keine Anzeige.

© AdobeStock/Woraphon

Tagesspiegel Plus

Unfähig zu kämpfen: Warum die Schockstarre ins Gesetz muss

Opfer einer Vergewaltigung berichten oft darüber, während der Tat „erstarrt“ gewesen zu sein. Dahinter steckt ein Schutzmechanismus, der von den Gerichten dieser Welt unbeachtet bleibt.

Ein Kommentar von Miray Caliskan

Wieso haben Sie sich nicht gewehrt? Warum sind Sie nicht einfach geflohen? Weltweit müssen sich Betroffene sexualisierter Gewalt derartige Vorwürfe anhören. Ihnen wird eine Mitschuld zugeschrieben, sie sollen für die Gewalttat mitverantwortlich sein, weil sie „passiv“ geblieben sind.

Ein schreckliches Narrativ, das nicht nur von den Tätern, sondern teilweise auch von der Polizei oder den Gerichten gepflegt wird. Dem Opfer einer Gruppenvergewaltigung in Pamplona (Spanien) 2016 etwa wurde stillschweigendes Einverständnis unterstellt, weil es sich nicht gewehrt hatte.

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